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Seit dem 3. Juli 2015 ist das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft getreten und danach werden Sparer besser vor Bankenpleiten geschützt. Zwar bleiben wie bisher Bankeinlagen bis zu 100.000 Euro garantiert, allerdings sinken die Auszahlungsfristen im Entschädigungsfall von bisher zwanzig auf sieben Arbeitstage. Zusätzlich werden besonders schutzwürdige Einlagen, wie zum Beipiel aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen, jetzt bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesetzlich abgesichert.

Weitere Informationen dazu finden Sie direkt auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums.

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