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Liebe Leser,

ein Testamentsvollstrecker ist eine Person oder eine Institution, die von einem Erblasser bestimmt wird, um sein Testament nach seinem Tod umzusetzen. Die Rolle des Testamentsvollstreckers besteht darin, sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers erfüllt wird und dass das Erbe reibungslos und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verteilt wird. Aber in welchen Fällen lohnt es sich, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen? In diesem Beitrag werden wir uns mit einigen Gründen befassen, warum es sinnvoll sein kann, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen.

  1. Uneinigkeit innerhalb der Familie

Wenn es in der Familie Uneinigkeit oder Konflikte gibt, kann die Ernennung eines Testamentsvollstreckers dazu beitragen, diese Konflikte zu minimieren oder zu beseitigen. Der Testamentsvollstrecker wird als neutraler Dritter ernannt und kann dazu beitragen, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu lösen und eine reibungslose Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.

  1. Komplexe Vermögensverhältnisse

Wenn der Nachlass des Erblassers komplex ist und verschiedene Arten von Vermögenswerten umfasst, kann die Ernennung eines Testamentsvollstreckers dazu beitragen, eine ordnungsgemäße Verteilung sicherzustellen. Der Testamentsvollstrecker kann beispielsweise dabei helfen, ein Unternehmen zu verwalten, Immobilien zu verkaufen oder Konten abzuwickeln.

  1. Schutz von Minderjährigen oder schutzbefohlenen Erben

Wenn der Erblasser minderjährige Kinder oder schutzbefohlene Erben hat, kann die Ernennung eines Testamentsvollstreckers dazu beitragen, ihr Erbe zu schützen und sicherzustellen, dass es für ihre Bedürfnisse verwendet wird. Der Testamentsvollstrecker kann beispielsweise das Erbe in einem Treuhandfonds verwalten, bis die Kinder oder schutzbefohlenen Erben volljährig sind.

  1. Schutz vor Gläubigern

Ein weiterer Grund für die Ernennung eines Testamentsvollstreckers kann der Schutz vor Gläubigern sein. Wenn der Erblasser Schulden hat oder seine Erben verschuldet sind, kann der Testamentsvollstrecker dazu beitragen, dass das Erbe nicht von Gläubigern gepfändet wird. Der Testamentsvollstrecker kann beispielsweise Schulden begleichen, bevor das Erbe verteilt wird, oder das Erbe in einem Treuhandfonds verwalten, um es vor Gläubigern zu schützen.

  1. Schutz vor unerwünschten Erben

Ein weiterer Grund für die Ernennung eines Testamentsvollstreckers kann der Schutz vor unerwünschten Erben sein. Wenn der Erblasser möchte, dass sein Erbe an bestimmte Personen geht und verhindern möchte, dass andere Personen einen Anspruch darauf erheben, kann der Testamentsvollstrecker dazu beitragen, dies sicherzustellen.

Zusammenfassend: Ein Testamentsvollstrecker kann in verschiedenen Fällen sinnvoll sein, um die Umsetzung des letzten Willens des Erblassers sicherzustellen und Streitigkeiten innerhalb der Familie zu minimieren. Insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen, dem Schutz von Minderjährigen oder schutzbefohlenen Erben, dem Schutz vor Gläubigern und unerwünschten Erben kann die Ernennung eines Testamentsvollstreckers von Vorteil sein.

Insgesamt erfordert die Zusammenarbeit mit einem Testamentsvollstrecker Kommunikation, Vertrauen und klare Absprachen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Wünsche und Erwartungen klar kommunizieren und wir gemeinsamn sicherstellen, dass diese auch zu 100 % umgesetzt werden.

Haben Sie Fragen zum Thema oder interessieren Sie sich für das Thema? Sprechen Sie uns gerne an. Im Rahmen eines kostenfreien Erstgespräches klären wir alle Ihre Fragen und unterstützen Sie.

Nach einer Erklärung der Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Annette Niederfranke, auf der Bundesvertreter-Versammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) am 5. Dezember ist die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige zumindest in dieser Legislaturperiode vom Tisch.

Zur Erinnerung: Die Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte ursprünglich, dass Selbstständige bis 400 Euro pro Monat in die Rentenkasse einzahlen. Zusätzlich sollte diese Altersvorsorge pfändungssicher und beleihbar angelegt werden, nach Meinung der Ministerin am besten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ursula von der Leyen damals im Interview: „Alle Selbständigen sollten im Grundsatz eine Pflicht zur Altersvorsorge haben – weil sonst das Risiko bei der Gemeinschaft liegt, die Grundsicherung zahlt, wenn am Ende das Geld nicht reicht. Der Porsche in der Garage oder der Rembrandt an der Wand werden aber sicher nicht reichen. Die Altersvorsorge für Selbständige muss auskömmlich, nachhaltig und pfändungssicher sein”.

Als Grund dafür nannte Annette Niederfranke unter anderem den großen Widerstand aus der Bevölkerung und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Einführung. Damit ist das Thema aber noch nicht vom Tisch, denn die nächste Regierung wird das Thema mit hoher Wahrscheinlichkeit neu aufgreifen.

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Ab dem 01.01. 2013 sollen geringfügig Beschäftigte (sog. Mini-Jobber) und Beschäftigte in der Gleitzone (sog. Midi-Jobber) mehr verdienen können und dafür plant die Regierung, die steuer- und sozialabgabefreie Verdienstgrenze um jeweils 50,00 Euro anzuheben. Zusätzlich soll auch die soziale Absicherung soll verbessert werden.

Bislang können geringfügig Beschäftigte monatlich bis zu 400,00 Euro netto steuer- und sozialabgabefrei verdienen, die Grenze bei Midi-Jobbern liegt bei bis zu 800,00 Euro. Zudem ist geplant, eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung einzuführen, wo die bisher freiwillige Möglichkeit, den Rentenbeitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenbeitragssatz aufzustocken, ab 2013 Regelfall werden soll. Wer die Aufstockung nicht wünscht, muss ihr dann ausdrücklich widersprechen.

Ob die geplante Änderung tatsächlich umgesetzt wird, entscheidet sich im Laufe des Oktobers – wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten.

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Nach dem großen Erfolg der Petition mit über 80.000 Unterschriften in nur zwei Wochen, die auch wir unterstützt haben, war die Ministerin von der Leyen auf Tim Wessels, dem Initiator der Petition „Keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige“,  zugekommen und hatte ein Treffen angeboten.

Dieses hat zwischenzeitlich stattgefunden, mit dabei war auch Dr. Andreas Lutz. Und dabei gibt es erste erfreuliche Ergebnisse: Die Pflicht, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist laut der Arbeitsministerin von der Leyen nun vom Tisch. Darüber hinaus wird über einkommensabhängige Beiträge für Selbständige mit niedrigem Einkommen nach gedacht. Geprüft wird aber anscheinend jetzt auch, ob kapitalisierbare Anlageformen wie Aktien, Fonds und Immobilien doch anerkannt werden. Dagegen ist völlig unklar, wie dies alles bürokratische bewältigt werden soll.

Ein weiteres gutes Zeichen ist, dass die Ministerin Tim Wessels und Dr. Andreas Lutz zu zwei Folgeterminen eingeladen hat, die im Abstand von vier bis sechs Wochen stattfinden sollen.

Unser Tipp: Die ersten Außendienstmitarbeiter verschiedener Versicherungsgesellschaften zielen bereits auf die neuen Regelungen ab und versuchen Geschäft über diesen Weg zu genieren. Da noch nicht ganz klar ist, wie sich die neuen Regelungen auswirken, raten wir auch weiterhin von einem Abschluss ab, bis alle Details auf dem Tisch liegen. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

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„Das kann teuer werden“ war von uns die erste Reaktion auf die wohl im Sommer von der Arbeitsministerin von der Leyen auf dem Weg gebrachte „Reform“ der Altersvorsorge für Selbstständige. Neben der Mehrbelastung von einigen hundert Euro im Monat wird die Eintrittsbarriere, seine Zukunft in die eigene Hand zu nehmen, nochmals erschwert.

Zuerst die gute Nachricht:

Verschont von der neuen Regelung sollen

– Selbständige „im rentennahen Alter“ (über 50 Jahr)

– Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und andere freie Berufe, die über ihre berufsständischen Versorgungswerke abgesichert sind (darunter auch Landwirte)

– Künstler und Publizisten, die Mitglieder in der Künstlersozialversicherung sind

– Nebenberufliche Selbstständige und diejenigen, die nicht mehr als 400,00 Euro pro Monat verdienen.

Sofern Sie bereits vorgesorgt haben, können weitere Ausnahmeregelungen greifen, darüber hinaus gibt es noch Sonderregelungen bei

– unter 30-jährige und Gründer

– 30- bis 50-jährige, die sich erst nach dem 1.7.2013 selbständig machen

– 30- bis 50-jährige, die zwar bereits selbständig sind, aber noch nicht „ausreichend“ für das Alter vorgesorgt haben

Wie sieht die Vorsorgepflicht im Einzelnen aus?

Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basisversicherung“ heißt es in dem Entwurf der Arbeitsministerin. Konkret bedeutet es, dass ein Selbständiger auf jeden Fall so vorsorgen muss, dass er im Alter keine Basissicherung bzw. Arbeitslosengeld II beantragen muss. Dies entspricht nach heutigen Preisen einer monatlichen Mindestrente von ca. 650,00 Euro pro Monat.

Dafür sind nach Angaben der Regierung auf 250,00 bis 300,00 Euro pro Monat – allerdings nur bei 45 Versicherungsjahren. Jeder, der später mit der Einzahlung beginnt, muss entsprechend mehr für seine Altersvorsorge tun. Wichtig: Nach dem Wunsch der Ministerin,  darf die Altersvorsorge „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“ sein, vor allem aber muss sie im Alter „als Rente ausgezahlt werden“.

Unser Fazit:

Im Eckpunktepapier heißt es, dass auf die schwankende Einkommenssituation von Selbstständigen Rücksicht genommen werden soll – wie das konkret aussehen soll, steht derzeit aber noch nicht fest. Darüber hinaus sind weitere Vorsorge-Modell, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung, im Gespräch. Unsere Empfehlung: Grundsätzlich ist es wichtig, sich mit dem Thema früh auseinander zu setzen – gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich im Rahmen eines Beratungsgespräches zu dem Thema. Dennoch: Bevor Sie jetzt schnell und unüberlegt eine Versicherung in der entsprechenden Höhe für das Alter abschließen, empfehlen wir, erst einmal zu warten, bis alle Karten auf dem Tisch liegen.

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In einem Interview mit dem Magazin Wirtschaftswoche  sagte Bundessozialministerin Ursula von der Leyen, dass sie Selbständige dazu verpflichten will, sich selbst für das Alter abzusichern.

Dabei soll es frei gestellt werden, ob sich ein Selbstständiger in der  gesetzlichen Rentenkasse oder bei einem privaten Anbieter absichern möchte. Die Ministerin im Interview: „Alle Selbständigen sollten im Grundsatz eine Pflicht zur Altersvorsorge haben – weil sonst das Risiko bei der Gemeinschaft liegt, die Grundsicherung zahlt, wenn am Ende das Geld nicht reicht. Der Porsche in der Garage oder der Rembrandt an der Wand werden aber sicher nicht reichen. Die Altersvorsorge für Selbständige muss auskömmlich, nachhaltig und pfändungssicher sein.“

Nach Schätzungen des Magazins Wirtschaftswoche ist derzeit von den viereinhalb Millionen Selbständigen nur eine Million in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert. Wie dieser Vorstoß in der Praxis allerdings umgesetzt werden soll, ist derzeit noch unklar – wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Haben Sie weitere Fragen oder planen Sie als Selbstständiger eine eigene Altersvorsorge? Sprechen Sie uns gern an.