Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Bildungsprämie die individuelle berufliche Weiterbildung. Ziel der Förderung ist, mehr Menschen eine Weiterbildung zu ermöglichen.
Gefördert werden Beratungsleistungen durch ausgewählte Beratungsstellen und die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühren. Eine Förderung durch die Bildungsprämie können Erwerbstätige erhalten, die durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sind und nicht mehr als 20.000 Euro bei Alleinstehenden, bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten verdienen.
Wichtig: Die Förderung kann auch während des Mutterschutzes oder in Elternzeit in Anspruch genommen werden. Nicht gefördert werden Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Dabei ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch ist für den Erhalt des Prämiengutscheins gekoppelt. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Zuschusses und beträgt pro Prämienberatung 30,00 Euro und pro Prämiengutschein 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren. Die Höhe der Förderung ist dabei auf maximal 500 Euro bei den Kurs- oder Prüfungsgebühren begrenzt. Pro Person kann alle zwei Jahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
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