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Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnete Bundesoberbehörde. Die Hauptaufgabe liegt darin gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten. Darüber hinaus soll sie die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte informieren.

Hauptgrund für den Markenschutz ist es wirtschaftlich erfolgreiche Erfindungen und andere Innovationen, die sich auf dem Markt durchsetzen, vor Nachahmern zu schützen. Die bekannteste Form ist der Schutz einer Wort-/ Bildmarke. Als Marken können dabei  nicht nur Worte geschützt werden, sondern auch Buchstabenfolgen, Zahlen, Logos, Farbkombinationen. Ist eine Marke erst einmal ins Markenregister eingetragen, ist es Dritten untersagt, die geschützte oder eine ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Dabei werden die Waren und Dienstleistungen sind in 42 Klassen unterteilt.

Die Schutzdauer läuft nach einem Eintrag zehn Jahre, kann aber alle zehn Jahre verlängert werden. Eine Anmeldung für bis zu drei Klassen kostet dabei 300,00 Euro für zehn Jahre. Für jede weitere Klasse kommen dann noch einmal 100,00 Euro dazu.

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