Schlagwortarchiv für: hamburger schutzschirm

Liebe Leser,

wir werden gerade alle mit einer Aufgabe konfrontiert, welche so nicht zu planen und zu erwarten war. Eventuelle Einschränkungen im alltäglichen Leben durch Quarantäne, Schließungen von Geschäften und Stornierungen oder Rückgang von Aufträgen.

Ab Heute soll nun auch die Antragstellung in Hamburg möglich sein.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen der Landwirtschaft mit bis zu 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie Künstler und Kulturschaffende, die im Haupterwerb

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind, oder als Freiberufler oder Selbständige tätig sind,
  • ihre Tätigkeit von einem Unternehmenssitz oder einer bestehenden Betriebsstätte in Hamburg aus ausführen,
  • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Februar 2020 am Markt angeboten haben (Im Folgenden: „Antragsberechtigter“).

Gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren gemäß Art.2 Nr.18 AGVO, aber danach in Folge der Corona-Krise Schwierigkeiten geraten sind.
Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Die Zuschüsse werden zur Überwindung eines existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass gewährt, der durch die Corona-Krise nach dem 11. März 2020 entstanden ist, weil:

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 11. März durch die Krise weggefallen sind und/oder
  • ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang im laufenden und/oder zurückliegenden Monat von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem Umsatz der gleichen Monate im Vorjahr (bei Neugründungen im Vergleich zu den Vormonat) vorliegt und/oder
  • die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch die Corona-Allgemeinverfügungen massiv eingeschränkt wurden.

Die Förderung dient zur Deckung des aufgetretenen Liquiditätsengpass für drei aufeinander folgende Monate. Sie wird dabei auf Basis des fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwands des Antragsstellers, insbesondere für gewerbliche Mieten, Pachten und Leasingaufwendungen berechnet.

Folgende Zuschüsse sind vorgesehen:

  • 9.000 Euro vom Bund und 2.500 Euro vom Land für Solo-Selbständige
    • 9.000 Euro vom Bund und 5.000 Euro vom Land für Betriebe mit mehr als 1 bis 5 Mitarbeitern
    • 15.000 Euro vom Bund und 5.000 Euro vom Land für Betriebe mit mehr als 5 bis 10 Mitarbeitern
    • 25.000 Euro vom Land für Betriebe mit mehr als 10 bis 50 Mitarbeitern
    • 30.000 Euro vom Land für Betriebe mit mehr als 50 bis 250 Mitarbeitern

 Wie wird die Zahl der Beschäftigten gezählt?

Die Zahl der Beschäftigten wird in Vollzeitäquivalenten gezählt. Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 11.03.2020.

Zur Berechnung der Vollzeitäquivalente muss die Arbeitshilfe „Mitarbeiterliste“ genutzt werden. In dieser Liste sind zudem Namen und Anschriften der Mitarbeiter zu dokumentieren. Die ausgefüllte Mitarbeiterliste muss dem Antrag nicht beigefügt, aber vom Antragsteller für nachträgliche Prüfzwecke bereitgehalten werden.

So funktioniert das Antragsverfahren

Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Antragsteller können ihren Antrag online ausfüllen und absenden. Die notwendigen Nachweisdokumente können in der Webanwendung in elektronischer Form hochgeladen werden.

Wichtiger Hinweis

Bitte sendet Euren Antrag nicht postalisch oder per Mail an die Hamburgische Investitions- und Förderbank. Diese werden nicht bearbeitet. Ausgedruckte Anträge können nicht verarbeitet werden.

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

  • Für Selbstständige: Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich. Außerdem sind die steuerliche Identifikationsnummer (IDNR.) oder die Umsatzsteuer ID anzugeben.
  • Für Unternehmen: Im Rahmen des Antrags anzugeben, bzw. hochzuladen sind:
  • die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht
  • ein Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder ähnliches
  • Steuernummer des Unternehmens sowie die Steuer-ID eines der Eigentümer
  • Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Geschäftskonto für die Auszahlung.
  • Abgefragt wird außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (Branche).
  • Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt. Die Berechnung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) hat in der Arbeitshilfe „Mitarbeiterliste“ zu erfolgen

Im Rahmen des Antrags wird der abgeschätzte Liquiditätsengpass abgefragt. Hierzu sind jeweils in Euro anzugeben:

  • Höhe monatliche gewerbliche Miete
  • Höhe monatliche Gesamtbetriebskosten (ohne Miete)
  • Umsatz 01.12.2019 – 29.02.2020
  • Umsatz März 2020
  • Höhe des abgeschätzten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von 3 Monaten – März bis Mai 2020 (ohne persönliche Lebenshaltungskosten)

Der Link für die Antragstellung ist noch nicht online, soll aber auf den Seite der IFB (www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs) veröffentlicht werden.

Ergänzungen: Zusätzlich kann es sein, dass eine kurze Beschreibung gefordert wird, inwieweit Sie mit Deinem Unternehmen in der aktuellen Situation betroffen sind. Hier widersprechen sind derzeit die Quellen: Während Hamburg.de zum Beispiel angibt, dass dies gefordert ist steht auf den offiziellen Seiten der IFB bisher davon noch nichts. Mögliche Gründen können sein: stornierte Aufträge, Liquiditätsengpass, Kurzarbeit angemeldet, etc. – bitte ggf. hier ein paar Zeilen vorbereiten.

In den letzten Tagen sind nach und nach andere Bundesländer, wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Schleswig-Holstein, NRW an den Start gegangen. Dort sind jeweils die Server zusammen gebrochen – es ist also davon auszugehen, dass dies morgen auch in Hamburg passiert. Richten Sie sich deshalb darauf ein, dass es etwas dauern kann, bis Sie die Anträge hochladen können– einige werden wahrscheinlich auch erst Mittwoch oder Donnerstag Anträge stellen können. Dann bitte keine Panik, einfach weiter versuchen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: hamburg.de, IFB Hamburg, eigene Recherchen