Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, ehemals GA) fördert bestehende Unternehmen, aber auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben. Mit GRW-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in einigen Regionen (u.a. Berlin, Thüringen, Niedersachsen) gefördert.
Gefördert werden in der Regel Investitionen in das Anlagevermögen im Zusammenhang mit
- der Errichtung einer Betriebsstätte
- der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
- der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
- der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor
Die Förderung von gebrauchten, von immateriellen Wirtschaftsgütern und von Lohnkosten ist nur eingeschränkt möglich. Eine Förderung von Ersatzinvestitionen und Fahrzeugen ist nicht möglich.
Aktuell zeichnet sich ab, dass eine Antragstellung nur noch bis Ende August 2013 möglich sein wird, damit diese vor Ende des Jahres genehmigt werden kann.
Sie planen eine Anschaffung und möchten GRW-Zuschüsse beantragen? Sprechen Sie uns gern an.