Im vergangenen Jahr ging die Zahl der Existenzgründungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gefördert wurden, weiter zurück. So wurden insgesamt nur 41.094 Anträge zur Förderung der Selbstständigkeit genehmigt, im Jahr 2015 waren noch fast 45.000 Gründungen.
Damit ist die Anzahl der genehmigten Anträge seit der Reform des Gründungszuschusses Ende 2011 (der Gründungszuschuss wurde zu einer Ermessensleistung) weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. In 2016 wurden 28.462 Anträge genehmigt, dass ist ein Minus von rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Noch deutlicher war der Rückgang beim Einstiegsgeld und den Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II.
Die Zahl der genehmigten Förderungen durch Einstiegsgeld fiel im Vorjahresvergleich um 16,8 und die Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II um 13 Prozentpunkte.
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Quelle: Bundesregierung, KfW Starthothek, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter eigene Recherchen