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Elterngeld und Einkommenssteuer – wie hängen sie zusammen?
Das Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung für Eltern, die sich um ihr neugeborenes Kind kümmern und deshalb zeitweise nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Es soll den Einkommensverlust der Eltern während dieser Zeit ausgleichen und ihnen ermöglichen, sich voll und ganz auf die Betreuung des Kindes zu konzentrieren. Doch wie wirkt sich das Elterngeld auf die Einkommenssteuer aus?
Grundsätzlich unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld zwar selbst nicht steuerpflichtig ist, aber bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt wird. Das zu versteuernde Einkommen setzt sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem hinzuzurechnenden Progressionsvorbehalt zusammen. Dadurch kann es dazu kommen, dass das zu versteuernde Einkommen höher ist als das tatsächlich erhaltene Einkommen und somit auch die Steuerlast steigt.
Allerdings gibt es auch Freibeträge und Steuerermäßigungen, die sich positiv auf die steuerliche Belastung auswirken können. So können Eltern zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen, wenn sie alleinerziehend sind und das Kind im Haushalt lebt. Auch der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommenssteuer erhoben wird, kann die Steuerlast mindern.
Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass das Elterngeld als Einkommen angerechnet wird und somit Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben kann. Hierzu zählen zum Beispiel das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Eltern, die Elterngeld erhalten, sollten sich daher im Vorfeld über die steuerlichen Auswirkungen informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch nehmen. Auch eine sorgfältige Planung der Einkommenssituation während der Elternzeit kann dazu beitragen, die steuerliche Belastung zu minimieren. Insgesamt ist das Elterngeld eine wichtige Unterstützung für junge Familien und trägt dazu bei, dass sich Eltern uneingeschränkt der Betreuung ihres Kindes widmen können. Trotz der steuerlichen Auswirkungen bleibt es ein wichtiger Bestandteil der Familienförderung in Deutschland.
Zusätzlich zu den steuerlichen Auswirkungen gibt es auch einige Fallen, auf die Eltern beim Elterngeld achten sollten:
- Zu späte Antragsstellung: Elterngeld kann rückwirkend für maximal drei Monate beantragt werden. Wenn der Antrag zu spät gestellt wird, kann das Elterngeld entsprechend gekürzt werden.
- Falsche Angaben im Antrag: Wenn falsche Angaben im Elterngeldantrag gemacht werden, kann dies dazu führen, dass das Elterngeld zurückgefordert werden muss.
- Zu hoher Verdienst im Bezugszeitraum: Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Wenn in diesem Zeitraum ein ungewöhnlich hoher Verdienst erzielt wurde, kann dies dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt als erwartet.
- Mehrfachbezug von Elterngeld: Elterngeld kann nur von einem Elternteil bezogen werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, kann dies zu einer Rückforderung führen.
- Verlust des Arbeitgebers: Wenn der Arbeitgeber während der Elternzeit insolvent geht, kann dies dazu führen, dass das Elterngeld gekürzt oder zurückgefordert wird.
Um diesen Fallen aus dem Weg zu gehen, sollten Eltern sich vorab ausführlich über die Bedingungen des Elterngeldes informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch nehmen. Eine sorgfältige Planung der Einkommenssituation und des Bezugszeitraums kann dazu beitragen, unerwartete Überraschungen zu vermeiden.
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