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Selbstständige Berufsbetreuer, die sich um die Angelegenheiten älterer oder kranker Menschen kümmern, erhalten nach Abschluss der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz künftig mehr Geld.

Aktuell wird die Tätigkeit eines Berufsbetreuers nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern pauschal abgegolten. Dabei unterliegt die Vergütung derzeit der Umsatzsteuerpflicht.

Das Bundesministerium der Justiz teilte Ende 2012 in einer Pressemitteilung mit, dass die Vergütung der anspruchsvollen und schwierigen Arbeit der Berufsbetreuer angemessen verbessert werden solle. Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, dass deshalb Betreuungsleistungen zukünftig von der Umsatzsteuerpflicht befreit werde.

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