Urteil: Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer auch für Gründungsvorbereitung möglich

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VIII B 39/11) im Rahmen Ihrer Vorbereitungen auf die künftige Selbstständigkeit die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn der Werbungskostenabzug künftig auch als Unternehmer zusteht und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.

Die tatsächliche Zeit, die der Existenzgründer dort verbringt ist nicht relevant, sondern es entscheidet, ob Sie dort diejenigen Leistungen erbringen und beruflichen Handlungen vornehmen, die für den ausgeübten Beruf typisch sind.

Unser Tipp: Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen und es sich daraus ergibt, dass Sie die Vorbereitungszeit im häuslichen Arbeitszimmer verbringen, können Sie dieses steuerlich anrechnen lassen – unter der Voraussetzung, dass dort auch künftig die wesentlichen Handlungen der Tätigkeit erfolgen.

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