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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Bildungsprämie die individuelle berufliche Weiterbildung. Ziel der Förderung ist, mehr Menschen eine Weiterbildung zu ermöglichen.

Gefördert werden Beratungsleistungen durch ausgewählte Beratungsstellen und die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühren. Eine Förderung durch die Bildungsprämie können Erwerbstätige erhalten, die durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sind und nicht mehr als 20.000 Euro bei Alleinstehenden, bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten verdienen.

Wichtig: Die Förderung kann auch während des Mutterschutzes oder in Elternzeit in Anspruch genommen werden. Nicht gefördert werden Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Dabei ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch ist für den Erhalt des Prämiengutscheins gekoppelt. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Zuschusses und beträgt pro Prämienberatung 30,00 Euro und pro Prämiengutschein 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren. Die Höhe der Förderung ist dabei auf maximal 500 Euro bei den Kurs- oder Prüfungsgebühren begrenzt. Pro Person kann alle zwei Jahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat eine Checkliste für  Weiterbildungsinteressierten zur Orientierung und Unterstützung bei der Wahl einer fachlich und individuell geeigneten Weiterbildungsmaßnahme zum Download bereit gestellt.

Kernthemen sind dabei die Entscheidungsfindung für eine berufliche Weiterbildung, die Kosten und die Fördermöglichkeiten sowie die Qualität und der Abschluss der Weiterbildung. Die Checkliste finden Sie hier.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie eine Weiterbildung absolvieren? Sprechen Sie uns gern an, wir informieren Sie auch über die Fördermöglichkeiten.

Das europäische Austauschprogramm „Erasmus“ bietet Jungunternehmern die Möglichkeit, bis zu sechs Monaten in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und dort von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen.

Ziel des Programms ist die Förderung des Erfahrungsaustausches, der Vernetzung und des  gegenseitigen Lernens über die Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten hinweg.

Voraussetzung:
Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden und sollte im Regelfall bis max. sechs Monate dauern, wobei mehrere kürzere Zeitfenster möglich sind.

Im Anschluss müssen die Jungunternehmer nachweisen, dass sie über ein ausreichendes Maß an unternehmerischen Fähigkeiten verfügen.

Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Reise- und Unterhaltskosten und werden dabei individuell geregelt.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie das Programm nutzen? Sprechen Sie uns gern an – wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten.