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Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 beschlossen.

Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick:
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (u. a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 2.975 Euro pro Monat. Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.660 Euro pro Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.350 Euro pro Monat und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.700 Euro pro Monat . Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 57.600 Euro. Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 52.200 Euro jährlich bzw. 4.350 Euro monatlich. Die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2017 bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, insgesamt wird aber mit einer Zustimmung gerechnet.

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Quelle: Bundesarbeitsministerium (BMAS)