Schlagwortarchiv für: Rente

Liebe Kunden,
liebe Geschäftspartner,
liebe Leser,

erst einmal wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein frohes neues Jahr und hoffen, dass Sie sehr gut in 2017 gestartet sind. Passend zum Jahreswechsel sind einige wichtige Neuerungen in Kraft getreten, über die wir Sie hier einmal informieren möchten. Im Einzelnen:

Mindestlohn:
Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun.

Leiharbeit und Werkverträge:
Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. So dürfen ab dem 1. April 2017 dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen, es gibt aber Ausnahmen für tarifgebundene Arbeitnehmer.

Künstlersozialkasse:
Der Abgabesatz für Unternehmen in der Künstlersozialabgabe wird ab 1. Januar 2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent abgesenkt.

Weiterbildungsförderung in kleinen Unternehmen:
Die Arbeitsagenturen können Beschäftigte in Kleinstbetrieben leichter fördern, wenn sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden. Bisher musste sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Ab dem 1. Januar 2017 entfällt diese Anforderung bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.

Zwangsverrentung bei Arbeitslosigkeit:
Die sogenannte Unbilligkeitsverordnung wirkt einer „Zwangsverrentung“ entgegen. Wer Leistungen aus der Grundsicherung für Erwerbsfähige bezieht, wird nicht seit dem 01.01.2017 mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde.

Renteneintrittsalter ist angestiegen:
Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt: Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten um eine Rente ohne Abschlag zu bekommen.

Einkommenssteuererklärung ohne Belege:
Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen weitgehend verzichten. Steuerpflichtige müssen ab Januar 2017 bei der elektronischen Steuererklärung Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.

GoBD treten endgültig in Kraft:
Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD) sind zum 01.01.2017 endgültig in Kraft getreten.

Haben Sie weitere Fragen zu den einzelnen Themen? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesregierung, KfW Starthothek, eigene Recherchen

 

Nach einer Erklärung der Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Annette Niederfranke, auf der Bundesvertreter-Versammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) am 5. Dezember ist die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige zumindest in dieser Legislaturperiode vom Tisch.

Zur Erinnerung: Die Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte ursprünglich, dass Selbstständige bis 400 Euro pro Monat in die Rentenkasse einzahlen. Zusätzlich sollte diese Altersvorsorge pfändungssicher und beleihbar angelegt werden, nach Meinung der Ministerin am besten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ursula von der Leyen damals im Interview: „Alle Selbständigen sollten im Grundsatz eine Pflicht zur Altersvorsorge haben – weil sonst das Risiko bei der Gemeinschaft liegt, die Grundsicherung zahlt, wenn am Ende das Geld nicht reicht. Der Porsche in der Garage oder der Rembrandt an der Wand werden aber sicher nicht reichen. Die Altersvorsorge für Selbständige muss auskömmlich, nachhaltig und pfändungssicher sein”.

Als Grund dafür nannte Annette Niederfranke unter anderem den großen Widerstand aus der Bevölkerung und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Einführung. Damit ist das Thema aber noch nicht vom Tisch, denn die nächste Regierung wird das Thema mit hoher Wahrscheinlichkeit neu aufgreifen.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Die neue Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung (FinVermV) tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, wodurch die Einstiegshürde für Finanzanlagenvermittler durch die neu eingeführte gewerberechtliche Erlaubnispflicht (§ 34f GewO) deutlich erhöht wird.

So müssen Vermittler ab 2013 einen Nachweis über ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine ausreichende Sachkunde erbringen. Zusätzlich wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Auch die Eintragung im Vermittlerregister der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) wird Pflicht. Die Beantragung der Versicherungsvermittler-Erlaubnis erfolgt dabei weiterhin bei der IHK.

Einzige Ausnahme: Vermittler mit der Vorgängererlaubnis (§ 34c GewO) müssen bei der Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 34f GewO die eigene Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nicht erneut nachzuweisen. Darüber hinaus muss keine Sachkundeprüfung vor der IHK abgelegt werden, wenn der Finanzanlagenvermittler im Besitz eines anerkannten Hochschul-, Fachhochschul- oder eines vergleichbaren Berufsabschlusses ist. Entfallen kann der Sachkundenachweis auch, wenn der Vermittler eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen kann („Alte-Hasen-Regelung“).

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Nach dem großen Erfolg der Petition mit über 80.000 Unterschriften in nur zwei Wochen, die auch wir unterstützt haben, war die Ministerin von der Leyen auf Tim Wessels, dem Initiator der Petition „Keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige“,  zugekommen und hatte ein Treffen angeboten.

Dieses hat zwischenzeitlich stattgefunden, mit dabei war auch Dr. Andreas Lutz. Und dabei gibt es erste erfreuliche Ergebnisse: Die Pflicht, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist laut der Arbeitsministerin von der Leyen nun vom Tisch. Darüber hinaus wird über einkommensabhängige Beiträge für Selbständige mit niedrigem Einkommen nach gedacht. Geprüft wird aber anscheinend jetzt auch, ob kapitalisierbare Anlageformen wie Aktien, Fonds und Immobilien doch anerkannt werden. Dagegen ist völlig unklar, wie dies alles bürokratische bewältigt werden soll.

Ein weiteres gutes Zeichen ist, dass die Ministerin Tim Wessels und Dr. Andreas Lutz zu zwei Folgeterminen eingeladen hat, die im Abstand von vier bis sechs Wochen stattfinden sollen.

Unser Tipp: Die ersten Außendienstmitarbeiter verschiedener Versicherungsgesellschaften zielen bereits auf die neuen Regelungen ab und versuchen Geschäft über diesen Weg zu genieren. Da noch nicht ganz klar ist, wie sich die neuen Regelungen auswirken, raten wir auch weiterhin von einem Abschluss ab, bis alle Details auf dem Tisch liegen. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

In einem Interview mit dem Magazin Wirtschaftswoche  sagte Bundessozialministerin Ursula von der Leyen, dass sie Selbständige dazu verpflichten will, sich selbst für das Alter abzusichern.

Dabei soll es frei gestellt werden, ob sich ein Selbstständiger in der  gesetzlichen Rentenkasse oder bei einem privaten Anbieter absichern möchte. Die Ministerin im Interview: „Alle Selbständigen sollten im Grundsatz eine Pflicht zur Altersvorsorge haben – weil sonst das Risiko bei der Gemeinschaft liegt, die Grundsicherung zahlt, wenn am Ende das Geld nicht reicht. Der Porsche in der Garage oder der Rembrandt an der Wand werden aber sicher nicht reichen. Die Altersvorsorge für Selbständige muss auskömmlich, nachhaltig und pfändungssicher sein.“

Nach Schätzungen des Magazins Wirtschaftswoche ist derzeit von den viereinhalb Millionen Selbständigen nur eine Million in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert. Wie dieser Vorstoß in der Praxis allerdings umgesetzt werden soll, ist derzeit noch unklar – wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Haben Sie weitere Fragen oder planen Sie als Selbstständiger eine eigene Altersvorsorge? Sprechen Sie uns gern an.

Rente, Krankheit, Pflege: Zu Beginn des kommenden Jahres werden die Rentenbeitragssätze von 19,9 auf 19,6 % sinken. So sollen die Bezüge im Westen voraussichtlich um 2,3 % steigen, im Osten um 3,2 %.

Privatversicherte werden 2012 zu spüren bekommen, dass die Gesundheitskosten steigen. So haben einige Versicherungen (u.a. die Gothaer und die AXA) bereits angekündigt, je nach Tarif bis zu 40.00 % mehr zu berechnen. Als Gründe gilt u.a. die neue Gebührenordnung für Zahnärzte. Anders bei den Gesetzlichen: Im kommenden Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 45.900,00 Euro jährlich steigen, wodurch sich der max. Beitragssatz zur Krankenversicherung erhöht.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich um 0,1 %, wenn auch erst im Jahr 2013. Für die künftige Vorsorge im Pflegefall sollen die Versicherten freiwillig selbst nach dem Modell der Riester-Rente sparen, genaue Details stehen noch nicht fest.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.