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Mit der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung sollen Standortnachteile von gewerblichen Betrieben in strukturschwachen Regionen abgemildert werden und eine Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft ermöglicht werden.

Die Förderung richtet sich grundsätzlich alle kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes, gefördert wird dabei unter anderem:

  • Errichtung einer Betriebsstätte,
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

in Form eines nicht rückzahlbarer Zuschusses. Über die Höhe entscheidet eine Bewertung und Priorisierung der Anträge, dazu zählen unteren anderem die Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze.

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