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Für Arbeitnehmer, die aus einer Anstellung heraus gründen wollen, soll es als Alternative zum Gründungszuschuss zukünftig eine neue Förderung in Form eines KfW-Darlehens geben – wenn die neue Regierung aus CDU und SPD zustande kommt.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu auf Seite 140: “Um Gründungen aus der Beschäftigung auch für Arbeitnehmer zu ermöglichen, die weder auf ihr Einkommen verzichten noch das Risiko eines Jobverlusts auf sich nehmen können, werden wir analog dem Modell der Familienpflegezeit die Möglichkeit einer ‘Gründungszeit’ einführen. Wir wollen bewährte Instrumente der Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiter entwickeln. Die Gewährung des Darlehens kann dabei an die Nutzung von Crowdfunding (‘Schwarmfinanzierung’) geknüpft werden.”

Ob es sich hier um eine Art Gründungszuschuss auf Darlehensbasis handelt, ist derzeit völlig ungeklärt. Vorstellbar wäre, dass es sich hier um eine neue Form von Kleinkredit, eine Art Gründer-Bafög, handelt. Zwar vergibt die KfW  Kredite in der Regel nicht direkt, aber es ist zu erwarten, dass seit 2010 aufgebaute Netzwerk aus Mikrofinanzinstituten (MFI) einzubezogen wird.

Wir sind gespannt, wie dieses Modell in der Praxis aussehen soll und werden an dem Thema dran bleiben. Sobald es hier Neuerungen gibt, werden wir Sie hier darüber informieren.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.