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Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnete Bundesoberbehörde. Die Hauptaufgabe liegt darin gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten. Darüber hinaus soll sie die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte informieren.

Hauptgrund für den Markenschutz ist es wirtschaftlich erfolgreiche Erfindungen und andere Innovationen, die sich auf dem Markt durchsetzen, vor Nachahmern zu schützen. Die bekannteste Form ist der Schutz einer Wort-/ Bildmarke. Als Marken können dabei  nicht nur Worte geschützt werden, sondern auch Buchstabenfolgen, Zahlen, Logos, Farbkombinationen. Ist eine Marke erst einmal ins Markenregister eingetragen, ist es Dritten untersagt, die geschützte oder eine ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Dabei werden die Waren und Dienstleistungen sind in 42 Klassen unterteilt.

Die Schutzdauer läuft nach einem Eintrag zehn Jahre, kann aber alle zehn Jahre verlängert werden. Eine Anmeldung für bis zu drei Klassen kostet dabei 300,00 Euro für zehn Jahre. Für jede weitere Klasse kommen dann noch einmal 100,00 Euro dazu.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie eine Marke eintragen? Sprechen Sie uns gern an.

Es betrifft Dienstleister und Spenden sammelnde Einrichtungen gleichermaßen: Das Geschäft, die Umsetzung des wohltätigen Anliegens steht und fällt mit einem guten Service und einer zufriedenstellenden Kommunikation – entscheidend ist, dass die jeweilige Zielgruppe die Messlatte vorgibt.

Einen deutlichen Unterschied gibt es jedoch: Ein Unternehmen punktet mit seiner (Dienst-)Leistung. Der Kunde nimmt diese immer wieder gern in Anspruch, weil er für sein Geld einen aus seiner Sicht angemessenen Gegenwert erhält. Anders verhält es sich mit Menschen, die aus den unterschiedlichsten Beweggründen heraus einen guten Zweck unterstützen möchten. Sie erwarten eine angemessene Kommunikation, die bereits bei dem ersten Interesse beginnt, einen transparenten Umgang mit den Spendengeldern, vertrauensbildende Maßnahmen und eine Einbeziehung in die Projekte.

Was ist also zu tun, um neues Interesse zu wecken, Menschen für die eigenen gemeinnützigen Ziele zu begeistern und sie als Unterstützer langfristig zu binden?

Die altbekannte AIDA-Regel kann nach wie vor als Ausgangspunkt für die strategischen Überlegungen dienen.

1. Attention – Sorgen Sie für die nötige Aufmerksamkeit. Zum Beispiel über Medienarbeit, Kooperationsmarketing, Direktansprache von Spendern und Sponsoren. Alteingesessene Einrichtungen müssen sich immer wieder in Erinnerung bringen und damit auch gegen neue Projekte behaupten, die möglicherweise in der Öffentlichkeit gerade mehr Resonanz finden.

2. Interest – Wecken Sie Interesse. Das gelingt mit einer deutlichen, Positionierung, einer klar definierten Mission und einem professionellen Auftritt.

3. Desire – Wecken Sie den Wunsch zu helfen. Stellen Sie Ihre Projekte vor, die Menschen, für die Sie sich einsetzen oder auch die eigenen Mitarbeiter. Berichten Sie über Ihre Erfolge. Emotionale Themen funktionieren in der Ansprache besser als reine Daten und Fakten. Im Fundraising immer wieder bestätigt: Menschen setzen sich für Menschen ein, nicht für Organisationen.

4. Action – Wer fragt, erhält Unterstützung. Bitten Sie also um Unterstützung und machen Sie es dem Interessierten einfach, zu handeln. Die Spende sollte auf mehreren Wegen möglich sein, sodass sich der zukünftige Förderer den für ihn angenehmsten Weg aussuchen kann – ob per Überweisungsformular, Online-Banking oder direkter online-Spende.

Mit der erstmaligen Spende ist ein großer Schritt getan. Um diesen Förderer zum erneuten Spenden zu bewegen und langfristig zu binden, ist eine gute Betreuung und Einbindung des Spenders (Involvement) unerlässlich. Dieser Weg funktioniert über eine beziehungsorientierte Kommunikation, die authentisch und stimmig ist.

Autor: Tanja Königshagen M.A.
Kultur- und Bildungsmanagerin