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Liebe Leser,

neben der laufenden Betreuung unserer Privat- und Firmenkunden fragen viele unserer Mandanten auch die Vermögensbildung immer mehr an. Dazu gehört in vielen Fällen auch der Kauf einer ersten Immobilie – unabhängig davon, ob  diese für die Eigennutzung gedacht ist oder vermietet werden soll.

Der Kauf einer Wohnung ist eine große finanzielle Entscheidung und kann für viele Menschen eine aufregende, aber auch überwältigende Erfahrung sein. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, bevor Sie eine Wohnung kaufen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. In diesem Blogbeitrag werden einige wichtige Dinge besprochen, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre erste Wohnung kaufen.

  1. Finanzen: Der erste Schritt beim Kauf einer Wohnung ist, sicherzustellen, dass Sie finanziell bereit sind. Das bedeutet, dass Sie einen genauen Überblick über Ihre Finanzen haben sollten, einschließlich Ihres Einkommens, Ihrer Ausgaben und Ihrer Schulden. Stellen Sie sicher, dass Sie genug Geld für die Anzahlung und die monatlichen Zahlungen haben, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
  2. Lage: Die Lage der Wohnung ist ein entscheidender Faktor beim Kauf. Überlegen Sie sich, welche Faktoren für Sie wichtig sind, wie beispielsweise die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Schulen oder Parks. Überprüfen Sie auch die Entwicklung in der Umgebung und ob der Wert der Immobilie in Zukunft steigen oder fallen könnte.
  3. Zustand der Wohnung: Es ist wichtig, den Zustand der Wohnung sorgfältig zu prüfen, bevor Sie sie kaufen. Überprüfen Sie die sanitären Anlagen, die Elektrik, das Dach und die Wände auf Schäden oder Verschleiß. Es kann hilfreich sein, einen Gutachter oder Fachmann hinzuzuziehen, um den Zustand der Wohnung genauer zu beurteilen.
  4. Gemeinschaftseigentum: Wenn Sie eine Wohnung kaufen, kaufen Sie nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, wie beispielsweise die gemeinsame Waschküche oder den Aufzug. Überprüfen Sie die Höhe der monatlichen Wohngeldzahlungen und was damit abgedeckt wird. Stellen Sie sicher, dass die gemeinsamen Einrichtungen gut gepflegt und in gutem Zustand sind.
  5. Rechtliche Aspekte: Der Kauf einer Wohnung ist ein rechtlicher Prozess und es ist wichtig, dass Sie alle rechtlichen Aspekte verstehen. Überprüfen Sie den Kaufvertrag sorgfältig und stellen Sie sicher, dass alle Ihre Fragen beantwortet werden, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Wenn Sie sich unsicher sind, ziehen Sie einen Anwalt hinzu, um Ihnen bei der Beurteilung des Vertrags zu helfen.
  6. Verwaltung: Wenn Sie eine Wohnung kaufen, werden Sie Teil einer Gemeinschaft von Eigentümern sein und es gibt bestimmte Regeln und Vorschriften, die Sie einhalten müssen. Überprüfen Sie die Regeln der Eigentümergemeinschaft und stellen Sie sicher, dass Sie mit ihnen einverstanden sind, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen.

Insgesamt ist der Kauf einer Wohnung eine große finanzielle Entscheidung und es ist wichtig, dass Sie alle Aspekte sorgfältig prüfen, bevor Sie sich entscheiden. Durch eine gründliche Überprüfung der Finanzen, Lage, Zustand der Wohnung, Gemeinschaftseigentum, rechtliche Aspekte und Verwaltung können Sie sicherstellen, dass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Ab dem 01.01.2012 wird die Grunderwerbssteuer von 3,5 % auf bundesdeutschen Rekordsatz von 5% erhöht. Dies hatte der schleswig-holsteinische Landtag am 15 Dezember 2010 zuerst für das Kalenderjahr 2013 verabschiedet.

Da die Wirtschaft sich wesentlich schneller erholen konnte als angenommen, wird dieses jetzt schon zum 01.01.2012 in die Tat umgesetzt. Das Land erhofft sich damit einen Erlös von ca. 80 Millionen Euro, die wiederum zum Schuldenabbau dienen sollen.

Der Grunderwerbsteuer unterliegen beispielsweise die folgenden Erwerbsformen:

  • der Grundstückskauf
  • der Grundstückstausch
  • der Übergang von Grundbesitz im Rahmen von Gesellschaftsverträgen (zum Beispiel die Einbringung eines Grundstückes in eine GmbH)
  • der Übergang von mindestens 95 vom Hundert der Anteile an Personengesellschaften mit Grundbesitz
  • die Enteignung von Grundstücken

Bestimmte Erwerbsvorgänge sind von der Grunderwerbsteuer befreit, so unter anderem

  • der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks (Freigrenze 2.500 Euro)
  • der Grundstückserwerb zwischen Ehegatten
  • der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind
  • der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses

Wer den alten Steuersatz noch für sich nutzen möchte, sollte bis zum 31.12.2011 einen Kaufvertrag unterzeichnet haben.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Immobilie? Sprechen Sie mich gerne an.

Autor: Dagmar Hirsch, Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein