Schlagwortarchiv für: Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Im vergangenen Jahr ging die Zahl der Existenzgründungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gefördert wurden, weiter zurück. So wurden insgesamt nur 41.094 Anträge zur Förderung der Selbstständigkeit genehmigt, im Jahr 2015 waren noch fast 45.000 Gründungen.

Damit ist die Anzahl der genehmigten Anträge seit der Reform des Gründungszuschusses Ende 2011 (der Gründungszuschuss wurde zu einer Ermessensleistung) weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. In 2016 wurden 28.462 Anträge genehmigt, dass ist ein Minus von rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Noch deutlicher war der Rückgang beim Einstiegsgeld und den Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II.

Die Zahl der genehmigten Förderungen durch Einstiegsgeld fiel im Vorjahresvergleich um 16,8 und die Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II um 13 Prozentpunkte.

Haben Sie Fragen zum Thema oder beabsichtigen Sie in nächster Zeit eine Gründung und möchten Gründungzuschschuss beantragen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beantworten Ihnen alle Fragen vorab in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.

Quelle: Bundesregierung, KfW Starthothek, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter eigene Recherchen

Existenzgründer wird es freuen: Die Arbeitsagenturen scheinen nach dem Monatsbericht Januar 2015 wieder etwas großzügiger bei der Genehmigung von Gründungszuschüssen zu sein.

So wurden im Januar 26.000 Gründer durch den Gründungszuschuss gefördert. Das waren insgesamt elf Prozent mehr als noch im Januar 2014. So wurde damit in den letzten zölf Monaten der Gründungszuschuss rund 31.000-mal genehmigt. Auch dies entspricht einer Steigerung von elf Prozent bzw. einem Plus von 3.200 Genehmigungen.

Auch das Einstiegsgeld wurde häufiger gewährt. Insgesamt wurde im Januar an 13.000 Personen Einstiegsgeld ausgezahlt. Das bedeutet hier ein Plus von 37 Prozent gegenüber dem Januar 2014.

Dagegen sind die Förderungen durch Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II (Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern, Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten) zurück gegangen. Im Januar 2015 wurden hier leider nur knapp 2.500 Existenzgründer mit diesem Instrument gefördert, das sind 18 Prozent weniger als im Januar 2014.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Gründung? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit, KfW Starthothek, eigene Recherchen

 

Mit dem Ende der Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergeben sich Änderungen für das „Gründercoaching Deutschland“.

Die gute Nachricht: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bis zum 30.06.2014 zu verlängern, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Verlängerung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger. Dabei wird der Beratungszeitraum ab dem 01.01.2014 von zwölf auf sechs Monate nach Zusage verkürzt, alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben nach dem derzeitigen Stand unverändert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zusätzlich entschieden, dass das Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit mit der 90prozentigen Förderung ab 2014 nicht mehr fortgeführt wird. Als Förderalternative steht den Gründern aus der Arbeitslosigkeit das GCD mit der 50prozentigen Förderung zur Verfügung.

Wichtige Termine 2013/2014 für GCD aus der Arbeitslosigkeit:

  • · Antragstellung in der Antragsplattform bis spätestens zum 15.12.2013
  • · Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW spätestens am 20.12.2013
  • · Letzte Zusage der KfW am 30.12.2013
  • · Einreichung der Abrechnungsunterlagen bis spätestens 12 Monate nach Zusage

Unser Rat:
Sollten Sie Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, haben Sie nur noch bis zum 15.12.2013 Zeit, die erhöhte Beratungsförderung in Anspruch zu nehmen. Da hier mit einem Ansturm auf die Regionalpartner zu rechnen ist, empfehlen wir die Beantragung bis zum 10.12.2013.

Haben Sie Fragen zum Thema oder interessieren Sie sich für eine Existenzgründung? Sprechen Sie uns gern an, im Rahmen eines kostenfreien Erstgespräches besprechen Ihnen alle Fragen rund um Ihre Gründung.