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Auch im zweiten Quartal 2016 waren die Arbeitsagenturen erneut eher zurückhaltend, wenn es darum geht, Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit weiter zu unterstützen. Nach einer leichten Steigerung im April 2016 konnte dieser Trend leider nicht fortgesetzt werden.

So wurden im zweiten Quartal des Jahres insgesamt nur 9.980 Anträge auf Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederungen durch die Arbeitsagenturen genehmigt. Damit konnte das Niveau des ersten Quartals, in dem 10.001 Anträge genehmigt wurden, lediglich annähernd gehalten werden. Vergleicht man diese Werte mit den Vorjahr, ist ein deutlicher Rückgang von gut 11 Prozent erkennbar.  So wurden im ersten Halbjahr 2015 insgesamt noch 22.506 Anträge bewilligt, so waren es im gleichen Zeitraum des laufenden Jahres nur noch 19.981 Anträge.

Sie planen eine Existenzgründung und möchten gerne Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen? Sprechen Sie uns gerne an – im Rahmen eines kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräches analysieren wir Ihre Idee und helfen Ihnen im Umgang mit den Sachbearbeitern der Arbeitsagentur.

Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, KfW Starthothek