Selbstständige Kraftfahrer dürfen nicht unbegrenzt fahren

Selbstständige Kraftfahrer müssen nach einem jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zukünftig vorgeschriebene Fahrzeitgrenzen einhalten. Damit folgt der Bundestag der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses und passte das bisher geltende Recht an das europäisches Recht an.

Nach den jetzt beschlossenen Änderungen darf ein selbstständiger Kraftfahrer eine Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Einzige Ausnahme: Wenn ein Kraftfahrer innerhalb von vier Kalendermonaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich gearbeitet hat, besteht die Möglichkeit, seine Arbeitszeit auf bis zu 60 Wochenstunden verlängern. Im Falle der Nachtarbeit, darf er in einem Zeitraum von jeweils 24 Stunden nicht länger als zehn Stunden arbeiten.

Zusätzlich dürfen selbstständige Kraftfahrer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause arbeiten, es gilt eine Ruhepausen von mindestens

  • 30 Minuten (bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden) und
  • 45 Minuten (bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt).

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