Künstler: Schmuckgestaltung ist Handwerk

Das Sozialgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil (Az.: S 25 KR 182/09) entschieden, dass es sich bei einer Gestaltung von Schmuck nicht um eine künstlerische Tätigkeit handelt.

Im vorliegendem Fall beantragte eine ausgebildete Gold- und Silberschmiedin die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung (KSV). Dieser wurde von der Künstlersozialversicherung abgelehnt. Die Klägerin begründete die Klage, dass die von ihr gestalteten Schmuckgegenstände im Rahmen zahlreicher Kunstausstellungen gezeigt und mit einem Preis ausgezeichnet worden waren.

Die Richter am Sozialgericht Frankfurt wiesen die Klage ab. Eine handwerkliche Tätigkeit könne zwar in Ausnahmefällen Kunst darstellen. Dies sei aber nur dann der Fall, wenn die Betroffene mit ihren Werken in einschlägigen Kreisen als Künstlerin anerkannt werde.

Dies war nach Ansicht der Richter hier nicht der Fall. Bei dem verliehenen Preis handele es sich um einen Nachwuchsförderpreis für ihre Abschlussarbeit als staatlich geprüfte Gestalterin und nicht um einen Preis für ein Kunstwerk. Auch bei den Ausstellungen, an denen die Klägerin teilgenommen hat, handele es sich nicht um Kunstausstellungen, sondern ganz überwiegend um kunsthandwerkliche Veranstaltungen.

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