Liebe Leser,

ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. In manchen Branchen gibt es verbindliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Neue Mini-Job-Grenze

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.

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Liebe Leser,

ein Fernstudium bietet eine flexible Möglichkeit, berufsbegleitend zu studieren oder sich weiterzubilden, ohne dabei an eine bestimmte geografische Lage gebunden zu sein. Das Lernen von zu Hause aus erfordert jedoch eine gute Organisation und Disziplin, um erfolgreich zu sein. In diesem Blogbeitrag möchten wir dir einige wertvolle Tipps geben, wie du dein Fernstudium optimal nutzen kannst.

  1. Finde die richtige Balance: Ein Fernstudium erfordert Zeitmanagement und eine ausgewogene Work-Life-Study-Balance. Erstelle einen realistischen Studienplan, der deine anderen Verpflichtungen berücksichtigt. Setze dir klare Ziele und plane regelmäßige Lernzeiten ein, um kontinuierlich Fortschritte zu machen.
  2. Schaffe einen geeigneten Lernraum: Ein dedizierter Lernraum kann dir helfen, Ablenkungen zu minimieren und dich auf deine Studienarbeiten zu konzentrieren. Richte einen ruhigen und aufgeräumten Arbeitsplatz ein, der mit den benötigten Materialien ausgestattet ist. Achte darauf, dass du dort eine gute Internetverbindung hast, um auf Online-Ressourcen zugreifen zu können.
  3. Nutze interaktive Online-Plattformen: Viele Fernstudienprogramme bieten Online-Plattformen an, auf denen du auf Lernmaterialien, Foren und Kommunikationstools zugreifen kannst. Nutze diese Ressourcen voll aus, um mit Kommilitonen und Dozenten in Kontakt zu treten, Fragen zu stellen und an Diskussionen teilzunehmen. Dies fördert den Austausch und erleichtert das Verständnis des Lernstoffes.
  4. Sei proaktiv und engagiert: Im Fernstudium liegt die Verantwortung für dein Lernen größtenteils bei dir selbst. Sei proaktiv und engagiere dich aktiv in deinem Studium. Nimm an virtuellen Veranstaltungen teil, stelle Fragen und suche nach zusätzlichen Materialien, um dein Wissen zu erweitern. Zeige Initiative, indem du dich selbst motivierst und regelmäßig Fortschritte verfolgst.
  5. Netzwerke mit Kommilitonen: Obwohl du nicht persönlich mit deinen Kommilitonen in einem Klassenzimmer sitzt, kannst du dennoch wertvolle Kontakte knüpfen. Nutze die Online-Foren und Gruppen, um dich mit anderen Studierenden auszutauschen, gemeinsam zu lernen und Erfahrungen zu teilen. Diese Netzwerke können nicht nur beim Verständnis des Lernstoffes helfen, sondern auch berufliche Möglichkeiten eröffnen.
  6. Suche nach Unterstützung: Wenn du Schwierigkeiten hast oder Fragen auftauchen, zögere nicht, Unterstützung zu suchen. Die meisten Fernstudienprogramme bieten Online-Tutorien, virtuelle Sprechstunden oder E-Mail-Support an. Nutze diese Ressourcen, um deine Fragen zu klären und Hindernisse zu überwinden.
  7. Halte dich selbst diszipliniert: Disziplin ist einer der Schlüssel zum Erfolg im Fernstudium. Erstelle einen strukturierten Lernplan und halte dich daran. Setze klare Ziele, um dich selbst zu motivieren, und bleibe konsequent bei deinem Lernprogramm. Vermeide Ablenkungen, wie soziale Medien oder Fernsehserien, während du dich auf das Studium konzentrierst.
  8. Pflege eine gesunde Work-Life-Study-Balance: Es ist wichtig, sich Pausen zu gönnen und eine gesunde Balance zwischen Arbeit, Studium und Freizeitaktivitäten zu finden. Achte darauf, genügend Zeit für Erholung, Bewegung und soziale Interaktion einzuplanen. Eine ausgewogene Lebensweise trägt dazu bei, Stress abzubauen und die Konzentration zu verbessern.

Ein Fernstudium erfordert Organisation, Disziplin und Eigenverantwortung. Mit diesen Tipps kannst du das Beste aus deinem Fernstudium herausholen und erfolgreich lernen. Nutze die Flexibilität des Fernstudiums, um dich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln und deine Ziele zu erreichen. Wir wünschen Dir dabei viel Erfolg.

Hast Du Fragen zum Thema oder dich persönlich mit einem Fernstudium weiterentwickeln? Spreche uns gerne an. Gemeinsam suche ich mit dir ein geeignetes Fernstudium und unterstützen dich bei der Umsetzung.

Liebe Leser,

die Pflegeversicherung ist ein zentraler Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems, der die finanzielle Absicherung im Fall von Pflegebedürftigkeit gewährleistet. Doch in den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass Reformen dringend notwendig sind, um den wachsenden Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft gerecht zu werden.

Ziele der Reform:

Mehr Geld für Pflegebedürftige:
Eine der zentralen Neuerungen der Reform ist die Erhöhung der finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige. Durch eine Anpassung der Pflegestufen und eine Neubewertung des Pflegebedarfs sollen die Gelder gerechter verteilt werden. Das bedeutet, dass Menschen mit höherem Pflegebedarf höhere Leistungen erhalten werden, um ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dieser Schritt ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und einer besseren finanziellen Absicherung für Pflegebedürftige.

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige:
Ein weiterer Fokus der Reform liegt auf der Unterstützung von pflegenden Angehörigen. Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Pflege in unserer Gesellschaft, doch ihre Arbeit ist oft mit enormem physischen und psychischen Stress verbunden. Um ihre Situation zu verbessern, werden Maßnahmen ergriffen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erleichtern. Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle, verbesserte Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit sowie eine Ausweitung der Familienpflegezeit. Durch diese Maßnahmen sollen pflegende Angehörige entlastet werden und mehr Raum für eigene Bedürfnisse und Erholung erhalten.

Fachkräftemangel entgegenwirken:
Ein weiteres drängendes Problem, dem die Reform begegnen will, ist der Fachkräftemangel in der Pflege. Um diesem entgegenzuwirken, werden Anreize geschaffen, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Dies beinhaltet eine bessere Bezahlung und attraktivere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte. Zusätzlich sollen Ausbildungsplätze im Pflegebereich ausgebaut und finanziell gefördert werden. Durch diese Maßnahmen soll der Pflegeberuf attraktiver werden und mehr Menschen dazu ermutigt werden, eine Karriere in der Pflege einzuschlagen.

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht derzeit folgende Änderungen vor:

Neuer Beitragssatz in der Pflegeversicherung

  • Gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt voraussichtlich zum 01.07.2023 von derzeit 3,05 % auf 3,4 % (Änderung in § 55 Abs. 1 S. 1 SGB XI neu).
  • Zur Begrenzung des starken Anstiegs der Verwaltungskostenerstattung der sozialen Pflegeversicherung an die Gesetzliche Krankenversicherung wird die Bemessungsgrundlage leicht abgesenkt.
  • Anhebung des Kinderlosenzuschlags um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 0,6 Beitragssatzpunkte (Änderung in § 55 Abs. 3 S. 1 SGB XI). Der Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung für Mitglieder ohne Kinder beläuft sich somit auf 4,0 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
  • Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Ab dem 5. Kind gleichbleibende Entlastung in Höhe eines Abschlags von 1,0 Beitragssatzpunkten. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für dieses Kind. Kinder, die das 25. Lebensjahr bereits überschritten haben, können für die Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigt werden.

Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und ein möglichst effizientes, schnelles und digitales Verwaltungshandeln zu gewährleisten, wird das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der Kinder entwickeln. Dieses digitale Verfahren wird voraussichtlich zum 24.11.2024 möglich sein.

  • Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder und deren Alter sind in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen, von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse, nachzuweisen, wenn diesen die Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt ist (vgl. § 55 Abs. 3 S. 6 SGB XI neu).
  • Erfolgt die Vorlage des Nachweises innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kinds, gilt der Nachweis mit Beginn des Monats der Geburt als erbracht, ansonsten wirkt der Nachweis ab Beginn des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Nachweis erbracht wird.
  • Nachweise für die vor dem 01.07.2023 geborene Kinder, die bis zum 31.12.2023 (Übergangszeit) erbracht werden, wirken vom 01.07.2023 an. Können die Abschläge von den beitragsabführenden Stellen und den Pflegekassen nicht ab dem 1. Juli 2023 berücksichtigt werden, sind sie so bald wie möglich, spätestens bis zum 31. Dezember 2024 zu erstatten. § 27 Absatz 1 des Vierten Buchs findet bis einschließlich 31. Dezember 2023 keine Anwendung.

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Liebe Leser,

wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben und zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Dazu gehört auch, dass Sie die richtigen Fragen stellen, um sicherzustellen, dass die Stelle zu Ihnen passt und um weitere Informationen zu erhalten, die Ihnen helfen können, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Eine der wichtigsten Fragen, die Sie stellen sollten, ist, welche Hauptverantwortlichkeiten diese Position mit sich bringt. Dadurch können Sie ein besseres Verständnis dafür bekommen, was von Ihnen erwartet wird, falls Sie die Stelle bekommen. Sie können auch weitere Fragen stellen, um zu erfahren, wie die Arbeit in dieser Position aussehen wird, wie viel Zeit Sie dafür aufwenden werden und welche spezifischen Fähigkeiten Sie benötigen.

Eine weitere wichtige Frage, die Sie stellen sollten, ist, wie ein typischer Arbeitstag in dieser Position aussieht. Dadurch können Sie verstehen, wie Ihr Arbeitsalltag aussehen wird und ob Sie sich auf bestimmte Aufgaben oder Verantwortlichkeiten konzentrieren werden. Sie können auch herausfinden, wie Ihr Arbeitstag geplant wird, wie viel Zeit Sie für bestimmte Aufgaben haben und ob es Deadlines gibt, an die Sie sich halten müssen.

Sie sollten auch fragen, welche Fähigkeiten und Erfahrungen der Arbeitgeber bei Bewerbern für diese Position sucht. Dadurch können Sie Ihre eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen mit den Anforderungen der Stelle abgleichen und sicherstellen, dass Sie die gewünschten Qualifikationen besitzen.

Es ist auch wichtig zu erfahren, wie die Einarbeitung für diese Position aussehen wird. Dadurch können Sie verstehen, wie Sie sich in Ihre neue Rolle einarbeiten werden und ob Sie Unterstützung vom Unternehmen erhalten werden. Sie können auch fragen, wie lange die Einarbeitungsphase dauert und welche Ressourcen Ihnen zur Verfügung stehen, um sich auf Ihre neuen Aufgaben vorzubereiten.

Eine weitere wichtige Frage, die Sie stellen sollten, ist, wie die Leistung in dieser Position bewertet wird. Dadurch können Sie verstehen, wie Ihr Erfolg in dieser Position gemessen wird und ob es regelmäßige Leistungsüberprüfungen gibt. Sie können auch fragen, wie die Leistungsbeurteilung auf die Karrieremöglichkeiten in der Firma Einfluss hat.

Es ist auch wichtig zu fragen, wie die Unternehmenskultur aussieht. Dadurch können Sie verstehen, ob Sie in das Unternehmen und das Team passen werden. Sie können auch fragen, wie das Unternehmen seine Mitarbeiter unterstützt, welche Werte es hat und wie es die Entwicklung und das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter fördert.

Schließlich sollten Sie fragen, welche nächsten Schritte im Bewerbungsprozess folgen. Dadurch können Sie verstehen, wie es nach dem Vorstellungsgespräch weitergeht und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um in den nächsten Schritten des Bewerbungsprozesses erfolgreich zu sein. Sie können auch fragen, wie lange es dauert, bis Sie eine Entscheidung erhalten und ob Sie weitere Unterlagen einreichen oder Referenzen angeben müssen.

Insgesamt ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und die richtigen Fragen zu stellen, um sicherzustellen, dass die Stelle zu Ihnen passt und um weitere Informationen zu erhalten, die Ihnen helfen können, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

Liebe Leser,

der erste Mitarbeiter ist ein wichtiger Meilenstein für jedes Unternehmen. Es ist der Moment, in dem der Gründer erkennt, dass er alleine nicht in der Lage ist, alle Aufgaben zu bewältigen, die für das Wachstum des Unternehmens erforderlich sind. Der erste Mitarbeiter ist in der Regel ein Freund, Familienmitglied oder eine Person, die dem Gründer nahesteht und von ihm persönlich ausgewählt wurde. Dieser Blogbeitrag widmet sich der Bedeutung des ersten Mitarbeiters und wie er das Wachstum des Unternehmens beeinflussen kann.

Der erste Mitarbeiter kann viele Rollen im Unternehmen übernehmen, abhängig von den Bedürfnissen des Unternehmens. In den meisten Fällen wird der erste Mitarbeiter jedoch für den Verkauf oder das Marketing verantwortlich sein, da dies oft die ersten Bereiche sind, in denen Unternehmen wachsen müssen. Ein guter erster Mitarbeiter sollte sich für das Unternehmen engagieren und ein Verständnis für die Vision und Ziele des Unternehmens haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass der erste Mitarbeiter den Ton für das zukünftige Wachstum des Unternehmens setzen kann. Ein engagierter, leidenschaftlicher Mitarbeiter kann dazu beitragen, dass das Unternehmen wächst und gedeiht, während ein Mitarbeiter, der nicht in die Vision des Unternehmens investiert ist, das Wachstum des Unternehmens beeinträchtigen kann. Der erste Mitarbeiter ist auch ein Beispiel für zukünftige Mitarbeiter und kann dazu beitragen, das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des ersten Mitarbeiters ist, dass er dem Gründer helfen kann, sich auf andere wichtige Aspekte des Unternehmens zu konzentrieren, wie die Weiterentwicklung des Produkts oder die Suche nach Investoren. Durch die Delegation von Aufgaben an den ersten Mitarbeiter kann der Gründer seine Zeit und Energie auf andere wichtige Bereiche des Unternehmens konzentrieren.

Es ist auch wichtig zu betonen, dass der erste Mitarbeiter eine große Verantwortung trägt, da er oft allein für die Durchführung von Aufgaben und die Erreichung von Zielen verantwortlich ist. Der Gründer muss sicherstellen, dass der erste Mitarbeiter ausreichend geschult und eingearbeitet wird, um sicherzustellen, dass er die Anforderungen des Unternehmens erfüllen kann.

Wenn Sie sich auf die Einstellung des ersten Mitarbeiters vorbereiten, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie berücksichtigen sollten. Hier ist eine Checkliste für die Einstellung des ersten Mitarbeiters:

  1. Definieren Sie die Rolle: Überlegen Sie, welche Aufgaben der erste Mitarbeiter übernehmen wird und welche Fähigkeiten er oder sie benötigt, um diese Aufgaben erfolgreich auszuführen.
  2. Erstellen Sie eine Jobbeschreibung: Erstellen Sie eine klare und detaillierte Jobbeschreibung, die die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Anforderungen der Rolle beschreibt.
  3. Finden Sie geeignete Kandidaten: Stellen Sie sicher, dass Sie genügend Zeit für die Suche nach geeigneten Kandidaten einplanen. Sie können Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen schalten, Netzwerke nutzen oder Personalvermittlungsagenturen beauftragen.
  4. Führen Sie Bewerbungsgespräche: Führen Sie Bewerbungsgespräche mit den ausgewählten Kandidaten, um ihre Fähigkeiten und Erfahrungen zu bewerten und sicherzustellen, dass sie zur Kultur und Vision Ihres Unternehmens passen.
  5. Prüfen Sie Referenzen: Überprüfen Sie Referenzen, um sicherzustellen, dass der Kandidat tatsächlich über die Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, die er behauptet.
  6. Bieten Sie eine wettbewerbsfähige Vergütung: Bieten Sie eine Vergütung an, die wettbewerbsfähig ist und die Fähigkeiten und Erfahrungen des Kandidaten widerspiegelt.
  7. Klären Sie Arbeitsbedingungen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Arbeitsbedingungen und Erwartungen klar kommunizieren, einschließlich Arbeitszeiten, Urlaubszeiten, Benefits und Verantwortlichkeiten.
  8. Schulen Sie den neuen Mitarbeiter ein: Sorgen Sie dafür, dass Sie Zeit und Ressourcen für eine angemessene Einarbeitung des neuen Mitarbeiters einplanen, damit er oder sie die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben kann.
  9. Setzen Sie Ziele: Setzen Sie klare und messbare Ziele für den neuen Mitarbeiter, damit er oder sie weiß, was von ihm oder ihr erwartet wird und wie sein oder ihr Erfolg gemessen wird.
  10. Überwachen Sie die Leistung: Überwachen Sie die Leistung des neuen Mitarbeiters regelmäßig, um sicherzustellen, dass er oder sie die Erwartungen erfüllt und das Unternehmen erfolgreich unterstützt.

Insgesamt ist der erste Mitarbeiter ein wichtiger Meilenstein für jedes Unternehmen. Er kann das Wachstum des Unternehmens beeinflussen und ist ein Beispiel für zukünftige Mitarbeiter. Ein guter erster Mitarbeiter kann dazu beitragen, dass das Unternehmen wächst und gedeiht, während ein schlechter erster Mitarbeiter das Wachstum des Unternehmens beeinträchtigen kann. Der Gründer muss sicherstellen, dass der erste Mitarbeiter ausreichend geschult und eingearbeitet wird, um sicherzustellen, dass er die Anforderungen des Unternehmens erfüllen kann.

Wenn Sie erstmals einen Mitarbeiter einstellen möchten, können wir Sie bei allen Formalitäten (z.B. bei der Beantragung einer Betriebsnummer, Anmeldung zur Sozialversicherung, Erstellung der Personalabrechnung und Führung der Personalakten) gezielt unterstützen. Sprechen Sie uns gern an.

Liebe Leser,

aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Regelung ist bis Mitte 2021 verlängert worden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte die Steuerbefreiung zunächst per Erlass bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 9.4.2020, IV C 5 – S 2342/20/10009 :001). Im Interesse der Rechtssicherheit ist im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes mit § 3 Nr. 11a EStG nachträglich eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die Steuerfreiheit der Corona-Sonderleistungen geschaffen worden. Inzwischen ist zur Anwendung der Vorschrift ein überarbeiteter Erlass veröffentlicht worden (BMF, Schreiben v. 26.10.2020, IV C 5 – S 2342/20/10012 :003).

Erfasst von der Neuregelung werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten nach dem 1. März 2020 erhalten. Die Frist zur Auszahlung der einmaligen Prämie ist inzwischen bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden (ursprünglich war der 31. Dezember 2020 vorgesehen). Voraussetzung ist weiterhin, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Entgeltumwandlung ist demnach ausgeschlossen. Allerdings ist es in allen Fällen erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern erkennbar ist, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelt.

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Quellenangaben: Bundesministerium für Finanzen, Haufe Verlag, eigene Recherchen

 

Der Umlagesatz zur Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (U2) sinkt zum 1.6.2019 von 0,24% auf 0,19% des Arbeitslohns. Die Erstattung bleibt bei 100%.

Bei einem Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft haben Mini-Jobberinnen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslohns. Unternehmer erhalten diese Kosten von der Knappschaft-Bahn-See erstattet. Der dazu notwendige Erstattungsantrag kann über das jeweils genutzte Abrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net gestellt werden.

Neben dem Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung müssen Unernehmen als Arbeitgeber noch verschiedene kleinere Umlagen sowie Beiträge zur Unfallversicherung zahlen, durch die die Absicherung der Arbeitnehmer bei Krankheit, bei Mutterschaft, bei Insolvenz des Arbeitgebers und bei Unfällen finanziert wird.

Für Kleinbetriebe mit bis zu 30 Beschäftigten gibt es eine Art Versicherung für gesetzliche Lohnfortzahlungsansprüche aufgrund von Krankheit und Mutterschaft, das sogenannte Ausgleichsverfahren mit den Umlagen U1 und U2. Für Mutterschaftsaufwendungen wird die sogenannte Umlage U2 für alle Minijobber im Betrieb (auch männliche) abgeführt. Alle Umlagen sind an die Minijob-Zentrale abzuführen.

Für den Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ist ausnahmsweise nicht die Minijob-Zentrale zuständig: Nach Ablauf des Jahres müssen Sie den Arbeitslohn aus dem Minijob an die zuständige Berufsgenossenschaft melden, die dann den Beitrag dafür festsetzt. Die Beitragssätze schwanken sehr stark je nach Branche, sie liegen durchschnittlich zwischen 1 % und 2 % des Arbeitslohns. Den Beitrag trägt der Arbeitgeber allein.

Quelle: KfW Starthothek, Minijobzentrale, eigene Recherchen

Arbeitgeber und Beschäftigte sollen ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen zahlen. Selbständige, die wenig verdienen, sollen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen müssen. Dies hat das Bundeskabinett am 06.06.2018 beschlossen.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Der Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass die Gesetzliche Krankenversicherung ab dem 01.01.2019 wieder paritätisch finanziert wird. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.

Selbständige mit geringem Einkommen können künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 € pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 € pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel. Soldatinnen und Soldaten, die zeitlich begrenzt bei der Bundeswehr tätig sind, können sich nach ihrem Dienstende künftig leichter in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Das erleichtert den Übergang in das Zivilleben.
Nicht alle freiwillig versicherten GKV-Mitglieder melden ihrer Krankenkasse, wenn sich der Verdienst ändert. Wer aber weniger verdient, muss auch weniger Beitrag bezahlen. Bisher war es nur möglich, bis zu drei Monate rückwirkend die Mitgliedsbeiträge abzusenken. Jetzt können Mitgliedsbeiträge bis zu zwölf Monaten nachträglich korrigiert werden.

Hinweis: Der Regierungsentwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (Stand: 06.06.2018) ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Darüber hinaus sollten Sie beachten, dass in gesetzlichen Krankenversicherung große Nachzahlungen drohen, wenn Sie mehr verdienen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

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Quelle: Bundesregierung online, NWB-Verlag, Steuerfachschule Dr. Endriss, eigene Recherchen

Der gesetzlichen Mindestlohn soll zum Anfang des nächsten Jahres um 4 Prozent steigen.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Der Gesetzgeber schreibt derzeit 8,84 EUR pro Stunde vor. Tarifverträge, die unter diesem Wert liegen, sind nicht mehr zulässig.

Alle zwei Jahre erarbeitet eine Kommission einen Vorschlag, um wie viel Prozent der gesetzliche Mindestlohn steigen soll. Bei der Festlegung des Mindestlohns orientiert sie sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Ende Juni tagte die Kommission. Das Ergebnis: Der Mindestlohn könnte 2019 erstmals über neun Euro auf einen Betrag von 9,19 EUR steigen. Eine weitere Erhöhung für 2020 in Höhe von weiteren 16 Cent auf dann 9,35 EUR hat die Kommission ebenfalls vorgeschlagen.

Das letzte Wort hierzu hat die Bundesregierung. Sie muss die künftige Höhe des Mindestlohns per Verordnung umsetzen. Es ist davon auszugehen, dass sie der Empfehlung der Kommission folgt. Den Bericht der Mindestlohnkommission zur Anpassung des Mindestlohns vom 26.6.2018 können Sie hier von den Seiten der Kommission herunterladen.

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Quelle: Kfw Starthothek, Mindestlohnkommission, eigene Recherchen

Wer als Gründer oder Unternehmen von dem eigenen Erfolg überrascht wird, braucht schnell einmal helfende Hände – und engagiert Leiharbeitnehmer. Was zunächst unwahrscheinlich klingt, hat auch seine Vorteile: Keine Bindung durch dauerhafte Arbeitsverträge und im besten Fall sofortige Verfügbarkeit der Arbeitskräfte. Seit April gelten neue Regeln zur Höchstdauer der Beschäftigung und zur Bezahlung von Leiharbeitnehmern.

Zum einen wurde eine Höchstentleihdauer eingeführt. So dürfen Leiharbeiter nur noch bis zu 18 Monate im selben Betrieb tätig sein. Werden sie länger beschäftigt, muss sie das entleihende Unternehmen übernehmen. Grundsätzlich wird nach einem Zeitraum von drei Monaten neu gerechnet, ist die Unterbrechung jedoch kürzer, werden die Beschäftigungszeiträume addiert. Wichtig für größere Unternehmen: In Tarifverträgen können abweichende Regelungen vereinbart werden.

Darüber hinaus wurden Regeln eingeführt, die eine ungleiche Bezahlung verhindern sollen:  So haben Leiharbeiter  ab einer Beschäftigungsdauer von neun Monaten Anspruch darauf, so wie andere Mitarbeiter im gleichen Betrieb auch bezahlt zu werden. Auch hier gilt bei Unterbrechungen: Ist die Beschäftigung weniger als drei Monate unterbrochen, werden die Beschäftigungszeiträume in einem Betrieb zusammengezählt.

Außerdem sollen Änderungen den Missbrauch von Werkverträgen einschränken, die gern genutzt werden, um Beschäftigungsspitzen oder mehr zu bewältigen. Werkverträge sind attraktiv für Arbeitgeber, weil sie nur wenige gesetzliche Vorgaben kennen. Beispielsweise sind auf Werkvertragsbasis Beschäftigte nicht an Weisungen des Unternehmens gebunden, bei dem sie die laut Werkvertrag zu erbringende Arbeit leisten. In der Realität sieht es oft anders aus:  sie werden wie eigene Arbeitnehmer eingesetzt. Nun definiert der neue § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wer Arbeitnehmer ist und damit die entsprechenden Rechte und Pflichten hat.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

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Quelle: KfW Starthothek, Bundesregierung, eigene Recherchen