Liebe Leser,

um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund und die Bundesländer ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. In Niedersachsen können seit heute um 15:00 Uhr Anträge gestellt werden, alle Informationen dazu finden Sie hier.

In Mecklenburg-Vorpommern finden Sie den Antrag hier. Wichtig: Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!

Für Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es leider bisher noch keine Antragsmöglichkeit. Wir informieren Sie hier, sobald auch in diesen Bundesländern eine Antragstellung möglich ist.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

 

Mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten haben Gründerinnen und Gründer oft keinen Zugang zu Bankkrediten. Der Mikromezzaninfonds steuert hier gezielt gegen und bietet Eigenkapital bis zu 50.000 Euro für die Realisierung von Geschäftsideen. Bestimmte, besonders förderwürdige Zielgruppen können künftig sogar bis zu 150.000 Euro erhalten.

Als besonders förderwürdig gelten z.B. Unternehmen, die ausbilden, die von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ohne Geld bleibt eine Idee oftmals nur eine Idee. Das wollen wir ändern. Mit dem Mikromezzaninfonds stärken wir die Eigenkapitalbasis von Unternehmerinnen und Unternehmern. Ihre Kreditwürdigkeit wird verbessert und sie erhalten den so wichtigen Finanzierungsspielraum für ihre Ideen und deren Umsetzung. Im Fokus des Mikromezzaninfonds stehen ausgewählte Gruppen. Wer ein gewerblich orientiertes Sozialunternehmen, ein umweltorientiertes Unternehmen oder aus der Arbeitslosigkeit gründet, für den wurden die Konditionen jetzt noch einmal deutlich verbessert. Gleiches gilt für Unternehmen, die von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden oder Unternehmen, die ausbilden.“

Erstmalig hat das BMWi den Mikromezzaninfonds im Herbst 2013 mit Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt. Im Sommer 2018 wurden die Mittel aufgestockt, so dass im Rahmen der aktuellen ESF-Förderperiode bis 2023 noch weitere 120 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Seit 2013 wurden deutschlandweit bereits mehr als 2.750 Beteiligungen mit einem Volumen von mehr als 111 Millionen Euro zugesagt.(Quelle: BMWi)

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: KfW Starthothek, BMWi, eigene Recherchen

Liebe Kunden,
liebe Geschäftspartner,
liebe Leser,

das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie erhalten 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern. Dieses Bündnis aus zivilgesellschaftlichem Engagement und staatlicher Förderung ist das Besondere am Deutschlandstipendium. Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. So können sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren.

Wir haben uns entschieden, unseren Teil dazu beizutragen. Deshalb übernimmt die Censea Consulting GmbH in Zusammenarbeit mit der Uni Hamburg im kommenden Jahr die Förderung eines Deutschlandstipendiums. Wenn Sie sich für das Deutschlandstipendium interessieren, können Sie sich ab heute bis zum 17.11.2019 bewerben. Studierende der Uni Hamburg, die sich bewerben möchten, müssen sich dazu beim Beratungsportal „Pfiffikus“ registrieren.

Voraussetzungen:

  • Gefördert werden kann, wer für den Bewilligungszeitraum in einem Studiengang an der Universität Hamburg immatrikuliert ist. Hierbei ist die Nationalität und das Alter des Studierenden nicht von Bedeutung.
  • Auch können sich Teilzeit-Studierende bewerben.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die oder der Studierende bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung, z.B. ein Stipendium eines Begabtenförderwerks, erhält. (Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet)
  • BAföG wird nicht auf das Deutschlandstipendium angerechnet.
  • Doktoranden sind von der Förderung ausgeschlossen (Informationen zu Promotionsstipendien an der Universität Hamburg erhalten Sie hier).

Wir freuen uns, dass wir unseren Teil dazu beitragen können und sind gepannt, welche/r Student/in Unterstützung von uns erhält. Alle weiteren Informationen zum Deuschlandstipendium finden Sie auf den Seiten der Uni Hamburg.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Universität Hamburg, deutschlandstipendium.de, Censea Consulting GmbH

Im vergangenen Jahr ging die Zahl der Existenzgründungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gefördert wurden, weiter zurück. So wurden insgesamt nur 41.094 Anträge zur Förderung der Selbstständigkeit genehmigt, im Jahr 2015 waren noch fast 45.000 Gründungen.

Damit ist die Anzahl der genehmigten Anträge seit der Reform des Gründungszuschusses Ende 2011 (der Gründungszuschuss wurde zu einer Ermessensleistung) weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. In 2016 wurden 28.462 Anträge genehmigt, dass ist ein Minus von rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Noch deutlicher war der Rückgang beim Einstiegsgeld und den Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II.

Die Zahl der genehmigten Förderungen durch Einstiegsgeld fiel im Vorjahresvergleich um 16,8 und die Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II um 13 Prozentpunkte.

Haben Sie Fragen zum Thema oder beabsichtigen Sie in nächster Zeit eine Gründung und möchten Gründungzuschschuss beantragen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beantworten Ihnen alle Fragen vorab in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.

Quelle: Bundesregierung, KfW Starthothek, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter eigene Recherchen

Existenzgründer und Jungunternehmen können sich auch im kommenden Jahr die Beteiligung an ausgewählten Messen im In- und Ausland fördern lassen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant auch im nächsten Jahr 221 Messebeteiligungen in insgesamt 45 Ländern. Danach gehören nach Informationen des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) die Messen in Asien wieder zu den wichtigsten Zielregionen im Auslandsmesseprogramm. Das BMWi möchte nach dem derzeitigen Stand eine Beteiligungen an 76 Messen, darunter 40 in China und Hongkong, erreichen. Zusätzlich gehören weitere wichtige Zielregionen außerhalb der EU (44 Messen, davon 32 in Russland) sowie der Nahe und Mittlere Osten (41) und Nordamerika (24) zu den Favoriten. Lateinamerika ist mit 16 und Afrika mit 15 Messebeteiligungen vertreten. Wie auch im Jahr 2016 ist der Iran im Auslandsmesseprogramm 2017 stärker als in den Jahren zuvor vertreten; das Bundeswirtschaftsministerium bietet hier elf Messebeteiligungen an (2016: 7).

Im Rahmen dieses Programmes können sich deutsche Unternehmen zu günstigen Bedingungen an Auslandsmessen beteiligen. In der Regel werden dazu Firmengemeinschaftsbeteiligungen unter der Dachmarke „Made in Germany“ organisiert. Weitere Informationen zu den förderfähigen Auslandsmessen finden Sie auf den Internetseiten des AUMA.

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: AUMA, BMWi, KfW Starthothek

Mit Beginn des neuen Jahres wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Darüber hinaus wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Stelle fest gelegt.

Wichtig: Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen

  • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten von bis zu 4.000,00 Euro (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Dabei gelten folgende Fördersätze:

  • 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %,
  • 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen für kleine und mittlere Unternehmen laufen zum Ende des Jahres aus. Die derzeit dafür geltende Richtlinie wird nach dem letzten Rundschreiben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht verlängert.

Danach sollen die verschiedenen Förderungen ab 2016 neu ausgerichtet und die bisher von der BAFA und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführten Förderprogramme zusammengefasst werden. Hauptgrund ist, dass in der neuen Förderperiode weniger Mittel zur Verfügung stehen und die Kürzung gerechtfertigt sei, dass „die Bedeutung von Informations- und Schulungsveranstaltungen durch das stark angewachsene Informationsangebot von Wirtschaftsverbänden, Kammern und Ministerien u.a. gesunken“ ist.

Ein kleiner Trost bleibt: Die Förderung des unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen durch Unternehmensberatungen soll grundsätzlich fortgesetzt und für junge, neu gegründete Unternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten geöffnet werden.

Haben Sie weitere Fragen oder haben Sie Interesse an einer Fördermittelberatung? Sprechen Sie uns gerne an.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (50%- bzw. 75%-Förderung) nochmals bis 30. April 2015 verlängert.

Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Der Beratungszeitraum bleibt danach weiterhin auf sechs Monate begrenzt, den Hinweis der Verlängerung haben wir auf den Seiten der Förderdatenbank des BMWI unter „wichtige Hinweise“ im „Kleingedruckten“ entdeckt.

Die Verlängerung um vier Monate deutet darauf hin, dass man bereits an einer dauerhaften Nachfolgelösung arbeitet, man dann aber noch einmal eine kurze Übergangslösung benötigt.

Nach unseren Recherchen fiel die Entscheidung bereits am 18. Oktober 2014. Eine offizielle Information der KfW an die Mitglieder der Beraterbörse steht noch aus.

Wir bleiben selbstverständlich für Sie hier weiterhin am Ball. Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) nochmals bis zum 31.12.2014 verlängert. Grund dafür ist, dass das Bundesministerium eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode vermeiden möchte.

Hintergrund:
Mit diesem Förderprogramm erhalten Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer eine Förderung in Höhe von bis zu 75 Prozent für die Begleitung durch einen erfahrenen Unternehmensberater. Den Zuschuss können Sie dabei in den ersten 5 Jahren nach Gründung nutzen.

Wichtig:
Der Beratungszeitraum bleibt für Zusagen ab dem 01.01.2014 weiterhin auf sechs Monate nach Zusage verkürzt. Die Antragstellung für das Programm muss bis zum 15.12.2014 erfolgen und der zuständige Regionalpartner muss dieser bis zum 19.12.2014 zugestimmt haben.

Haben Sie Fragen zum Thema oder wollen ein Coaching in Anspruch nehmen? Sprechen Sie uns gern an – in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über Ihre Fördermöglichkeiten.

Bereits seit dem Jahr 2007 werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ausgewählte Messebeteiligungen für Existenzgründer und Startups mit innovativen Ideen gefördert. Für das Jahr 2015 sind jetzt 60 internationale Messen in Deutschland festgelegt worden.

Das Förderprogramm zur Messeteilnahme von jungen, innovativen Unternehmen umfasst u. a. die Beteiligung an Gemeinschaftsständen, die von den Veranstaltern der ausgewählten Messen organisiert werden. Dafür werden durch das Bundesministerium jährlich rund drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Ziel des Programmes ist es, den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Mit dabei in der Auswahl sind Messen aus den Bereichen Automatisierung über Bautechnik, Energiewirtschaft, Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sowie Land- und Forstwirtschaft bis hin zu Maschinenbau, Medizintechnik, IT und Telekommunikation.

Haben Sie Fragen zum Thema oder wollen Sie eine Messeförderung in Anspruch nehmen? Sprechen Sie uns gern an.