Die Europäische Kommission hat Berichte über geplante Einschränkungen bei der Verwendung des „Made in Germany“-Labels zurückgewiesen. Dabei betonte die Kommission, dass die Herkunftsbezeichnung weder abgeschafft noch erschwert werden soll.

Zudem soll mit den im Februar vorgelegten Vorschläge zur Produktsicherheit das Label „Made in Deutschland“ weiter gestärkt und in der gesamten EU rechtlich besser geschützt werden. Dazu heißt es: „Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben.“ (Artikel 7, Verordnungsentwurf über die Sicherheit von Verbraucherprodukten).

Derzeit gibt es noch keine gemeinsame Regeln zur Herkunftskennzeichnung. Daher können Unternehmen als Herstellungsort ihres Produkts angeben, was sie wollen. Allerdings hat das OLG Düsseldorf 2011 entschieden, dass Kunden erwarten können, dass mit „Made in Germany“ und „Produziert in Deutschland“ gekennzeichneten Waren maßgeblich in Deutschland hergestellt werden müssen.

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hilft ihrem spanischen Schwesterinstitut ICO. Dafür genehmigte der Verwaltungsrat ein Globaldarlehen über 800 Millionen Euro. Damit sollen dann mit einem ICO-Programm gezielt kleiner und mittlerer Unternehmen in Spanien gestärkt werden.

Dabei wird das KfW-Darlehen durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Die spanischen Unternehmen profitieren von günstigen Zinsen, weil sich die KfW mit dem Bund im Rücken das Geld zu extrem günstigen Konditionen am Kapitalmarkt besorgen kann.

Zusätzlich verfolgt die Bundesregierung mit dem KfW-Programm auch politische Ziele. Zum Einen soll das Programm gegen die hohe Arbeitslosigkeit in den Euro-Reformländern wirken. Darüber hinaus soll mit den Hilfen die Akzeptanz für die einschneidenden Reformprogramme erhöht werden. Ähnliche Programme sollen demnächst für Griechenland und Portugal verabschiedet werden.

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