Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien wird weiterhin ausgesetzt

Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien wird nach einem Beschluss der zuständigen Ministerien für zwei weitere Jahre ausgesetzt. Damit benötigen jetzt auch in Zukunft rumänische und bulgarische Staatsangehörige eine Arbeitserlaubnis für den deutschen Arbeitsmarkt, es sei denn, es handelt sich um Fachkräfte mit Hochschulabschluss, Auszubildende und Saisonbeschäftigungen.

Das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik und das Recht, sich im Inland zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit niederzulassen, besteht dabei  auch für Rumänen und Bulgaren ohne Einschränkungen.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert