Wir haben in der Vergangenheit sehr häufig aktuelle Crowdfunding-Projekte vorgestellt. Als Reaktion darauf haben wir vermehrt Anfragen von Ihnen erhalten, wie es denn mit der Versteuerung des eingesammelten Geldes aussieht.Dabei wir sehr häufig davon ausgegangen, dass es steuerfrei ist, weil es sich um eine Schenkung handle. Und genau hier liegen die Meisten falsch, denn Crowdfunding ist in den meisten Fällen steuerpflichtig, da die Unterstützer einzelner Projekte meist eine Gegenleistung erhalten.

Dabei handelt es sich beim Crowdfunding um einen Kaufvertrag und dafür ist die Tatsache, dass die Gegenleistung meist einen ideellen Wert handelt, im Regelfall unerheblich. Daher fällt in der Regel Umsatzsteuer und Einkommenssteuer an – in einigen Fällen wird auch Körperschafts- und Gewerbesteuer fällig.

Warum Umsatzsteuer?

Da es sich um einen Kaufvertrag handelt, sind die Geschäfte über das Crowdfunding umsatzsteuerpflichtig. Einzige Ausnahme ist, wenn der Initiator Kleinunternehmer ist.  In der Regel muss daher 19 % Umsatzsteuer abgeführt werden, es sein denn, dass einzelne Prämien mit einem geringeren Umsatzsteuersatz belegt sind.

Warum Einkommenssteuer?

Da es sich um einen Kaufvertrag handelt, müssen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen im Normalfall auf die erzielte Summe Einkommenssteuer zahlen. Selbstverständlich vermindern die getätigten Ausgaben das Unternehmensergebnis und können gegen gerechnet werden.

Hinweis: Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass ggf. auch andere Abgaben fällig werden können. Dazu gehört zum Beispiel die Künstlersozialkasse. Dahinter verbirgt sich eine Abgabe, die Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, leisten müssen. Aktuell beträgt die Höhe der Abgabe 5,2 Prozent des Auftragswertes.

Haben Sie weitere Fragen oder planen Sie eine Crowdfunding-Kampagne? Sprechen Sie uns gerne an.