Am 02.03.2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung von Bundesjustizmister Maas beschlossen. Ziel ist es, das Werkvertragsrecht zu modernisieren und den Vordergrund zu stärken.

Danach sollen zukünftig Bauunternehmer den Verbrauchern künftig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung mit den genau beschriebenen Leistungen zur Verfügung stellen. Ziel ist es, dass die angehenden Bauherren Angebote verschiedener Unternehmer zukünftig besser zu vergleichen können. Darüber hinaus sollen die mit Verbrauchern geschlossene Bauverträge künftig verbindliche Angaben über den Fertigstellungstermin des Bauvorhabens enthalten.

Um die Rechte der angehenden Bauherren zusätzlich zu stärken, sollen diese künftig das Recht erhalten, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Verbraucher so die Möglichkeit haben, ihre – regelmäßig mit hohen finanziellen Belastungen einhergehende – Entscheidung zum Bau eines Hauses noch einmal zu überdenken.

Da sich im Regelfall während der Bauausführung Wünsche und Bedürfnisse des Bauherrn ergeben, ist es zusätzlich möglich, den Vertragsinhalt im Einvernehmen mit dem Unternehmer an die neue Wünsche anzupassen. Darüber hinaus können beide Vertragsparteien den Bauvertrag künftig aus wichtigem Grund schriftlich kündigen.

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Quelle: Bundesjustizministerium