Das projektquartier ist eine junge kreative Bürogemeinschaft im Herzen Hamburgs mit viel Platz zum Arbeiten, netten Kollegen und jeder Menge spannenden Projekten.

Noch wird gebaut, aber im April 2013 ist es endlich soweit. 220 frisch renovierte Quadratmeter warten nur noch darauf von kreativen Menschen bezogen zu werden.

Haben Sie Lust auf einen neuen Arbeitsplatz? Dann sind Sie hier genau richtig.

Das projektquartier ist eine junge Bürogemeinschaft im Herzen Hamburgs. 16 Schreibtische in einem modernen Großraumbüro und nette Kollegen sorgen für kreativen Austausch und ein inspirierendes Arbeitsumfeld. Neben dem Arbeitsbereich bietet Ihnen die Bürogemeinschaft einen voll ausgestatteten Meetingraum – perfekt für Kundentermine und fachlichen Austausch.

Zum Ausspannen, Brainstormen und Klönen gibt es einen gemütlichen Loungebereich und eine Gemeinschaftsküche, wo Sie in entspannter Atmosphäre neue Kontakte knüpfen können.

Weitere Informationen und die Möglichkeit einen Schreibtisch zu mieten, finden Sie unter www.projektquartier.de

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Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 der Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und des Reisekostenrechts zugestimmt. Noch Ende vergangenen Jahres waren die Gesetze abgelehnt worden. Keine Zustimmung bekam das Jahressteuergesetz 2013 und ist damit endgültig gescheitert.

Der steuerfreie Grundbetrag zur Sicherung des Existenzminimums wird jetzt in zwei Schritten angehoben: Rückwirkend zum 1. Januar 2013 wird er um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von derzeit 14 Prozent bleibt konstant.

Ursprünglich war eine prozentuale Anpassung des gesamten Steuer-Tarifverlaufs geplant, die den Effekt der „kalten Progression“ abmildern sollte. Dieser Plan scheiterte jedoch im Vermittlungsverfahren, Bund und Länder konnten sich lediglich auf die oben genannte Anhebung des Grundfreibetrags einigen.

Auch das Reisekostenrecht wird ab 2014 einfacher zu handhaben sein. Dabei werden zum Beispiel die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gestrafft. Anstatt drei wird es zukünftig nur noch zwei Staffelungen geben: Für eine Abwesenheiten von 8 bis 24 Stunden gibt es dann eine Pauschale von 12 Euro pro Tag. Ist ein Arbeitnehmer mehr als 24 Stunden abwesend, kann zukünftig eine Pauschale von 24 Euro je Kalendertag geltend gemacht werden.

Dem Jahressteuergesetz 2013 versagte der Bundesrat erneut die Zustimmung. Laut Pressemitteilung des Bundesrates hat der Bundestag die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen. Verzichtet er hierauf, ist das Gesetz endgültig gescheitert.

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Das Sozialgericht Darmstadt hat in einem aktuellen Urteil beschlossen, dass Gründungsvorhaben, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht durch öffentliche Fördermittel unterstützt werden können. (Az.: S 17 AS 416/10)

Im vorliegenden Fall hatte ein Langzeitarbeitsloser beim zuständigen Jobcenter für sein Gründungsvorhaben – einem Pornokanal im Internet – Eingliederungsleistungen beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt und auch der Widerspruch wurde abgewiesen. Daraufhin verklagte der Langzeitarbeitslose das Jobcenter und verlor.

Die Richter begründeten das Urteil, dass das Gründungsvorhaben Erotik- und Pornografie-Branche zuzuordnen sei und daher gegen die guten Sitten verstoße. Ein Verwaltungsakt (z. B. eine Förderzusage), der gegen die guten Sitten verstoße, sei laut Gesetz nichtig und unwirksam.

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Für die kommenden Tage sind auch in Hamburg weiterhin winterliche Temperaturen und Schneefälle angekündigt. Aber wie sieht die Räum- und Streupflicht eigentlich bei gewerblichen Mietobjekten aus? Die Antwort ist einfach: nicht anders als bei normalen Mietobjekten.

Grundsätzlich ist der Vermieter bzw. der Eigentümer des Gebäudes verpflichtet, auf den privaten Wegen und auch auf den an sein Grundstück angrenzenden öffentlichen Bereichen dafür zu sorgen, dass diese durch Dritte gefahrlos begehen werden können. Daher muss er bei Schneefall oder Eisglätte die Flächen frei räumen und ggf. mit einem abstumpfenden Mittel bestreuen.

Diese Pflichten kann der Eigentümer allerdings per ausdrücklicher Regelung im Mietvertrag oder per vertraglichem Verweis auf die Hausordnung auf den Mieter umlegen. Sofern diese fehlt, muss der Eigentümer also die Schneeschaufel in die Hand nehmen. Ist diese Regelung vorhanden, bleibt die Räumung weiterhin dem Mieter vorbehalten.

Tipp: Auch für die Räumung der Kundenparkplätze ist der Vermieter zuständig. Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 7 U 94/03) reicht ein Hinweisschild „Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut“ nicht aus und befreit nicht von der Räum- und Streupflicht. Ein Platz muss aber nicht vollständig schnee- und eisfrei sein, ein rutschfester Durchgang für zwei Personen sollte aber vorhanden sein.

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 01.02.2013 dem Mietrechtsänderungsgesetz zugestimmt. Das Bundesjustizministerium möchte damit Anreize für Vermieter zur energetischen Sanierung schaffen. Darüber hinaus entlasten die Neuregelungen Mieter bei den Energiekosten, stärken die Position des Mieters bei der Umwandlung von Miete in Eigentum und schaffen Abhilfe gegen das Mietnomadentum.

Die Kosten für eine energetischen Modernisierung werden zukünftig ausgewogen auf Vermieter und Mieter verteilt. Die Mieter profitieren nach der Modernisierung (z.B. durch eine neue Dämmung des Gebäudes) von geringeren Nebenkosten und höherem Wohnkomfort. Dafür kann der wegen der Baumaßnahmen bestehende Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen künftig erst nach drei Monaten geltend gemacht werden.

Räumungsklagen müssen zusätzlich durch die deutsche Gerichte vorrangig bearbeitet werden um Fälle von Mietnomadentum schneller zu entscheiden. Die Gerichte können dann den Mieter auch verpflichten, entsprechende Sicherheiten für die Nutzungsentgelte zu stellen. Wird diese Anordnung dann nicht befolgt, kann die Wohnung im Eilverfahren geräumt werden.

Weitere Details zum Mietrechtsänderungsgesetz können Sie auf den Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums nachlesen.

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Sie müssen mehrmals täglich zur Arbeit fahren? Dann dürfen Sie nach einem aktuellen Urteil trotzdem nur eine Strecke pro Tag zur Arbeit absetzen.

Im vorliegendem Fall hatte Musiker eines Theaters geklagt, der häufig zweimal täglich von zu Hause zur Arbeit fuhr, da er sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen musste. In den Vorinstanzen billigten ihm die Richter nur eine Pauschale zu. Damit war der Musiker nicht einverstanden und reichte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof ein.

Die Richter des Bundesfinanzhofes wiesen die Beschwerde ab (Aktenzeichen: VI B 43/12). Wer mehrmals am Tag zu seiner Arbeitsstätte fahren muss, kann dafür auch in Zukunft keine zusätzlichen Kosten geltend machen – auch wenn der Weg aufsummiert ebenfalls sehr lange ist.

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Der regelmäßig von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermittelte Nachhaltigkeitsindikator zeigt für den Berichtszeitraum 2011 das beste Ergebnis der vergangenen sechs Jahre. Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft zeigt sich dabei unter dem Blickpunkt der Nachhaltigkeit ausgesprochen positiv.

Die KfW untersucht im Nachhaltigkeitsindikator die Themenbereiche Wirtschaft, Umwelt und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Dabei wurde in allen drei Bereichen eine ausschließlich positive Entwicklung festgestellt:

Es sei gelungen, die privaten und staatlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung auf einem hohen Niveau zu halten. Dies ist im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn gerade trotz hoher Staatsschulden und Belastungen durch die Finanz- und Eurokrise bemerkenswert.

Zusätzlich finden das neue Energiekonzept und der Atomausstieg bereits ihren Niederschlag und verbessern deutlich die Entwicklung bei den Schlüsselthemen Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energienutzung. Auch die gesellschaftlichen Konfliktthemen wie Menschen ohne Bildungsabschluss und Integration von Migranten zeigen positive Tendenzen.

Den kompletten Nachhaltigkeitsindikator finden Sie auf den Webseiten der KfW.

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Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau

Erfinder müssen ihre Erfindungen künftig nicht mehr in jedem Land einzeln anmelden. Das Europaparlament stimmte mit großer Mehrheit für ein EU-Patent, das zukünftig in 25 von 27 Ländern gelten soll.

Das neue internationale Übereinkommen zum Patentrecht soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten, wenn 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es ratifizieren. Damit endet eine über 30 Jahre andauernde Diskussion.

Ein Erfinder kann bei der Europäischen Patentorganisation (EPO, keine EU-Institution) künftig ein einheitliches EU-Patent beantragen, das in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist.

Die Unterlagen der Patente werden in Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung gestellt und die Antragsteller können ihre Unterlagen in einer dieser drei Sprachen einreichen. Liegt ein Antrag in einer anderen Sprache vor, muss eine Übersetzung beigefügt werden.

Auch die Kosten für das Patent sollen deutlich sinken. Während bisher die Durchschnittskosten bei rund 36.000 Euro liegen, soll ein EU-Patent künftig nur noch etwa 4.725 Euro kosten. Zusätzlich können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Aufwendungen für die Übersetzung komplett erstatten lassen. Darüber hinaus soll es einen zusätzlichen „Rechtsschutz bei Fälschungen“ für KMU geben. Wie der allerdings aussehen könnte, ist derzeit noch nicht bekannt.

Spanien und Italien haben gegen diese neue Regelung Klage eingereicht. Grund dafür ist eine Weigerung der beiden Länder, da die EU-Patente nicht automatisch in ihre Sprache übersetzt werden.

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Quelle: EU-Parlament

Wie werden Unternehmensnachfolgen öffentlich gefördert und ist diese Förderung notwendig? Dieser Frage ist das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) aus Bonn in einer aktuellen Studie nachgegangen.

Die Forscher kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die Förderung aus wohlfahrtstheoretischer Sicht im Allgemeinen nicht gerechtfertigt ist. Allerdings bildet die Finanzierungsförderung für übernahmeinteressierte Existenzgründer hier eine Ausnahme und ist wegen des vorliegenden Nachteilsausgleichs in jedem Fall gerechtfertigt.

Dabei sind Unternehmensnachfolger bei der Übernahmefinanzierung häufig auf Fremdkapital angewiesen. Dabei sind sie gegenüber anderen Unternehmen, Finanzinvestoren oder Mehrfachgründern  jedoch im Nachteil. Sie verfügen in der Regel über weniger Erfahrungen in der Unternehmensführung, weshalb die Banken größere Eigenkapital- und Sicherheitsforderungen an sie stellen. Zusätzlich verfügen die Unternehmensnachfolger über weniger Möglichkeiten, diese Forderungen zu erfüllen.

Aus diesem Grund sind die Forscher zu dem Ergebnis gekommen, dass der Ausgleich dieses Nachteils eine entsprechende Finanzierungsförderung für erstmalige Existenzgründer rechtfertigt. Gleiches gilt auch im Bereich der Beratungsförderung für Existenzgründer.

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Quelle: Institut für Mittelstandsforschung (IfM)