Eine gute Nachricht im Mai: Das Feature: „Unternehmensneuigkeiten verbreiten“, welches bisher nur den zahlenden Unternehmen vorbehalten war, ist jetzt auch in der kostenfreien Version des XING Unternehmensprofil möglich. Diese Neuigkeiten können dann von anderen XING-Mitgliedern abonniert werden und erscheinen direkt auf der Startseite. Darüber hinaus können Sie jede Neuigkeit zusätzlich auch gleich noch über Facebook und Twitter verbreiten.

Die Bereiche „Über uns“-Seite und das Einbinden eines eigenen Logos  sind ebenfalls in der kostenfreien Basis-Variante geblieben.

Sie möchten sich ein eigenes XING-Unternehmensprofil anlegen und mit Leben füllen? Sprechen Sie uns gern an.

Selbstständige Kraftfahrer müssen nach einem jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zukünftig vorgeschriebene Fahrzeitgrenzen einhalten. Damit folgt der Bundestag der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses und passte das bisher geltende Recht an das europäisches Recht an.

Nach den jetzt beschlossenen Änderungen darf ein selbstständiger Kraftfahrer eine Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Einzige Ausnahme: Wenn ein Kraftfahrer innerhalb von vier Kalendermonaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich gearbeitet hat, besteht die Möglichkeit, seine Arbeitszeit auf bis zu 60 Wochenstunden verlängern. Im Falle der Nachtarbeit, darf er in einem Zeitraum von jeweils 24 Stunden nicht länger als zehn Stunden arbeiten.

Zusätzlich dürfen selbstständige Kraftfahrer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause arbeiten, es gilt eine Ruhepausen von mindestens

  • 30 Minuten (bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden) und
  • 45 Minuten (bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt).

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Am 09.05.2012 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze beschlossen wodurch kreative Köpfe ihre Patente und Gebrauchsmuster künftig leichter beantragen und die Anträge einfacher geprüft werden können.

Das neue Gesetz sieht vor, die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) flexibler, kostengünstiger und damit für Gründer und Unternehmer nutzerfreundlicher zu gestalten. So soll zum Beispiel der „Recherchebericht“ des DPMA künftig nicht nur eine Auskunft dazu enthalten, ob die angemeldete Erfindung neu ist, sondern auch eine vorläufige Bewertung der übrigen Voraussetzungen einer Patentierung. Darüber hinaus soll es auch möglich sein, einer elektronischen Akteneinsicht über das Internet zu erhalten.

Wir sind gespannt, wann diese Neuerungen in der Praxis greifen und halten Sie darüber auf dem Laufenden.

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