Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Rösler hat am 20. April 2012 den Startschuss für den Wettbewerb „Deutscher Rohstoffeffizienz-Preis 2012“ gegeben.

Mit dem Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis 2012 zeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vier mittelständische Unternehmen und eine Forschungseinrichtung für Beispiele Rohstoff- und materialeffizienter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie anwendungsorientierter Forschungsergebnisse aus.

Ziel des Wettbewerbs ist es, die Öffentlichkeit für einen noch effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Material zu sensibilisieren. Gesucht werden innovative Ansätze für  ressourcenschonende Produkte, Prozesse, Dienstleistungen sowie neue anwendungsorientierte Forschungsergebnisse. Zur Bewerbung aufgefordert sind  vor allem Unternehmen und wissenschaftliche Institute mit bis zu 1.000 Beschäftigten.

Zu gewinnen gibt es eine Prämie für die besten fünf Konzepte von jeweils 10.000,00 Euro. Die Preisvergabe erfolgt am 29. November 2012, Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 17. September 2012.

Haben Sie Fragen zum Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Bewerbung? Sprechen Sie uns gern an.

„nexxt-change“ ist Deutschlands größte Nachfolgebörse und steht künftig auch ausländischen Investoren und Übernehmern offen – Dank einer Kooperation mit der Germany Trade & Invest (GTAI) und der Nachfolgebörse der Wirtschaftskammern Österreichs.

Dabei wird die GTAI über ihre rund 40 Auslandsstandorte ausländische Investoren für Unternehmensnachfolgen in Deutschland betreuen und ansprechen, zusätzlich soll über eine Verlinkung mit der österreichischen Nachfolgebörse (http://www.nachfolgeboerse.at/) potenzielle Nachfolger in beiden Ländern nach passenden Unternehmen suchen und zusammenfinden.

URL zur Unternehmensbörse: http://www.nexxt-change.de/

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2011 haben sich rund 835.000 Personen im Voll- und Nebenerwerb selbständig gemacht – dies entspricht nach Angaben der KfW einen Rückgang gegenüber dem Jahr 2010 um 101.000 bzw. um -11.00 %.

Die Gründerquote, d.h. der Anteil der Gründer an der Bevölkerung im Alter von 18 bis 65 Jahren lag im Jahr 2011 bei 1,60 % (2010: 1,80%). Vom Gründungsgeschehen, das auch Übernahmen und Beteiligungen umfasst, entfiel auf Neugründungen 68.00 %. Durch diese wurden insgesamt 453.000 vollzeitäquivalente Arbeitsstellen geschaffen, was im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang, und zwar um 129.000 Stellen, bedeutet. „Der Rückgang des Bruttobeschäftigungseffektes ist mit 22 % recht hoch ausgefallen. Dies ist nicht nur auf die abnehmende Gründungsaktivität sondern auch auf einen geringeren Mitarbeiterbedarf der Neugründer zurückzuführen. Dass trotz des Rückgangs nahezu ein halbe Million Vollzeitstellen geschaffen wurden,  unterstreicht die große Bedeutung von Gründungen für den Arbeitsmarkt“, stellt Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe bei der Vorstellung des Berichts heute in Berlin fest.

Die Struktur der Gründungsfinanzierung hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert: Zwei Drittel aller Gründer setzten finanzielle Mittel für ihren Start ein: von diesen griffen wiederum zwei Drittel auf eigene Mittel zurück. Diejenigen, die für ihren Start externe Finanzierungen verwendeten, nutzten am häufigsten Bankdarlehen (43 %, 2010: 39 %). Rund 16 % (Vorjahr 14 %) klagten dabei über Probleme bei der Mittelbeschaffung. Hierzu zählten insbesondere innovative Gründer, Gründer aus der Arbeitslosigkeit sowie Gründer mit einem größeren Finanzierungsbedarf  (über 10.000 Euro). „Die Gründungsfinanzierung und -förderung ist in Deutschland – abgesehen von Venture Capital – im internationalen Vergleich zwar sehr gut aufgestellt. Allerdings haben Gründungen strukturelle Nachteile bei der Finanzierung ihrer Projekte, was einen nennenswerten Anteil an Gründern betrifft. Daher ist es eine unverändert wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe, das Förderangebot in diesem Segment dauerhaft aufrechtzuerhalten, um den Zugang zur Gründungsfinanzierung zu erleichtern“, sagt Dr. Irsch.

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Quelle: KfW

„Das kann teuer werden“ war von uns die erste Reaktion auf die wohl im Sommer von der Arbeitsministerin von der Leyen auf dem Weg gebrachte „Reform“ der Altersvorsorge für Selbstständige. Neben der Mehrbelastung von einigen hundert Euro im Monat wird die Eintrittsbarriere, seine Zukunft in die eigene Hand zu nehmen, nochmals erschwert.

Zuerst die gute Nachricht:

Verschont von der neuen Regelung sollen

– Selbständige „im rentennahen Alter“ (über 50 Jahr)

– Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und andere freie Berufe, die über ihre berufsständischen Versorgungswerke abgesichert sind (darunter auch Landwirte)

– Künstler und Publizisten, die Mitglieder in der Künstlersozialversicherung sind

– Nebenberufliche Selbstständige und diejenigen, die nicht mehr als 400,00 Euro pro Monat verdienen.

Sofern Sie bereits vorgesorgt haben, können weitere Ausnahmeregelungen greifen, darüber hinaus gibt es noch Sonderregelungen bei

– unter 30-jährige und Gründer

– 30- bis 50-jährige, die sich erst nach dem 1.7.2013 selbständig machen

– 30- bis 50-jährige, die zwar bereits selbständig sind, aber noch nicht „ausreichend“ für das Alter vorgesorgt haben

Wie sieht die Vorsorgepflicht im Einzelnen aus?

Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basisversicherung“ heißt es in dem Entwurf der Arbeitsministerin. Konkret bedeutet es, dass ein Selbständiger auf jeden Fall so vorsorgen muss, dass er im Alter keine Basissicherung bzw. Arbeitslosengeld II beantragen muss. Dies entspricht nach heutigen Preisen einer monatlichen Mindestrente von ca. 650,00 Euro pro Monat.

Dafür sind nach Angaben der Regierung auf 250,00 bis 300,00 Euro pro Monat – allerdings nur bei 45 Versicherungsjahren. Jeder, der später mit der Einzahlung beginnt, muss entsprechend mehr für seine Altersvorsorge tun. Wichtig: Nach dem Wunsch der Ministerin,  darf die Altersvorsorge „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“ sein, vor allem aber muss sie im Alter „als Rente ausgezahlt werden“.

Unser Fazit:

Im Eckpunktepapier heißt es, dass auf die schwankende Einkommenssituation von Selbstständigen Rücksicht genommen werden soll – wie das konkret aussehen soll, steht derzeit aber noch nicht fest. Darüber hinaus sind weitere Vorsorge-Modell, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung, im Gespräch. Unsere Empfehlung: Grundsätzlich ist es wichtig, sich mit dem Thema früh auseinander zu setzen – gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich im Rahmen eines Beratungsgespräches zu dem Thema. Dennoch: Bevor Sie jetzt schnell und unüberlegt eine Versicherung in der entsprechenden Höhe für das Alter abschließen, empfehlen wir, erst einmal zu warten, bis alle Karten auf dem Tisch liegen.

Haben Sie Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns gern an.